Arbeitnehmerüberwachung?
Berlin. Die Regierungskoalition aus CDU und FDP setzt das sogenannte Beschäftigtendatenschutzgesetz in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages erneut auf die Tagesordnung. Das veranlast Wolfgang Gunkel, Sprecher der Landesgruppe Sachsen in der SPD-Bundestagsfraktion, zu einer Erklärung.
Datenschutz für Beschäftigte würde auf der Strecke bleiben
Gunkel: "Nach den starken Protesten von Gewerkschaften und Oppositionsparteien blieb der Regierungskoalition in der letzten Sitzungswoche gar nichts anderes übrig, als ihren Gesetzentwurf zum angeblichen Beschäftigtendatenschutz wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Man versprach Verbesserungen. Jetzt wäre eine gründliche Überarbeitung geboten - doch statt auf Gründlichkeit setzt die Koalition weiter auf Hast und setzt das Thema innerhalb von zwei Wochen erneut auf die Tagesordnung des Bundestages. So schnell lässt sich das völlig inakzeptable Gesetz nicht grundlegend reparieren."
Und Gunkel weiter: "Man will mit dem Kopf durch die Wand. Die Wunschliste der Unternehmerlobby soll so schnell wie möglich durchgedrückt werden - und dann im Wahljahr vom Tisch. Das wird nicht gelingen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gemeinsam mit Gewerkschaften und Opposition nicht hinnehmen, dass ein Gesetz durchgepeitscht wird, das in Wahrheit ein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz ist, das u.a. die Videoüberwachung und Datenweitergabe der Beschäftigten an Dritte erlaubt. Das Gesetz verfolgt einzig die Interessen der Unternehmensverbände. Interessen von Beschäftigten spielen für CDU und FDP dabei keine Rolle. Vielmehr weitet ihr Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Überwachung und Bespitzelung aus.“
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- Geändert am: 27.01.2013 - 23:21 Uhr
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