Neue Bauantragsformulare beachten Barrierefreiheit
Sachsen. Das Sächsische Staatsministerium hat auf Anregung des Sozialverbands VdK Sachsen e.V. die Bauantragsformulare für den Freistaat Sachsen ergänzt. Demnach muss zukünftig für jedes Bauvorhaben in Sachsen im Bauantrag ein Formular zum barrierefreien Bauen ausgefüllt werden. Die entsprechende Verordnung wurde am 6. Dezember 2012 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Aktives hinweis für Fachplaner und Bauherren
Bisher galt, dass in der Baubeschreibung (Anlage 9 zum Bauantrag) viele andere Details abgefragt wurden (z. B. Angaben zur Heizung, zur Trinkwasserversorgung oder auch zu Stellplätzen), die barrierefreie Gestaltung des Bauobjekts jedoch nicht beschrieben werden musste.
Jetzt müssen in dieser Anlage die folgenden Angaben zum barrierefreien Bauen gemacht werden:
- barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen
- bei öffentlichen Gebäuden die barrierefreie Gestaltung der Besucherräume sowie von Türen, Toiletten, Aufzügen u.a.m.
- ausführliche Begründung, wenn nicht barrierefrei gebaut wird
Kay Kaden von der Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen im Direktionsbereich Chemnitz beim Sozialverband VdK Sachsen e.V. begrüßte die Neuerung: "Die Anregung des Sozialverband VdK Sachsen e.V., die an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Stephan Pöhler weiter gegeben wurde, ist damit schnell umgesetzt worden. Jetzt werden Fachplaner und Bauherren aktiv darauf hingewiesen, auch die Belange von behinderten Menschen bei der Planung von Bauvorhaben zu berücksichtigen.“
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- Quelle: red
- Geändert am: 14.12.2012 - 16:48 Uhr
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