Ferienjob - das ist zu beachten

Dresden. Die Handwerkskammer Dresden hat über die Rahmenbedingungen von Ferienjobs informiert. Schüler haben bei der Ferienarbeit die Gelegenheit, sich etwas eigenes Geld zu verdienen und erhalten einen Eindruck vom Arbeitsalltag eines Betriebes. Die Unternehmen können mit den Schülern Lücken füllen und zugleich Interessenten für die Ausbildung gewinnen.

Klare Grenzen für Schülerbeschäftigung

Beide Seiten müssen sich an gesetzliche Regeln. Dazu gehört: Unter 15 Jahren geht gar nichts. Höchstens kann vier Wochen pro Kalenderjahr an je fünf Tagen pro Woche, aber nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche Ferienarbeit geleistet werden. Während der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Handelt es sich um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung, ist der Schüler komplett von den Sozialversicherungsabgaben befreit. Wird die Grenze der Geringfügigkeit überschritten, handelt es sich um eine versicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit. Die Entlohnung wird zwischen Unternehmen und Ferienarbeiter geregelt. Es ist darauf zu achten, dass je nach Gewerk/Branche Besonderheiten hinsichtlich Mindestlohn und Abführung von Beiträgen an Sozialkassen zu berücksichtigen sind.

Flyer "Ferien- und Aushilfsjobs: Informationen für Schüler und Handwerksbetriebe":
http://www.hwk-dresden.de

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 27.07.2012 - 13:12 Uhr
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