Steuertipp

Dresden. Arbeitnehmer haben noch bis zum 30. November 2007 Zeit, durch die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte 2007 im laufenden Jahr Steuern zu sparen. Darauf wies heute Sachsens Finanzminister Stanislaw Tillich hin. Der Vorteil des so genannten Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens liegt für Arbeitnehmer darin, dass sie bereits im laufenden Jahr über ihr Geld verfügen können. Tillich hat einen Nerv für die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Steuerzahler: "Die Arbeitnehmer müssen nicht erst bis zum nächsten Jahr warten, um per Steuererklärung eine Erstattung zu beantragen. Denn durch einen vom Finanzamt eingetragenen Freibetrag - z.B. wegen Werbungskosten, bestimmter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen - ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss."

Freibetrag auf Lohnsteuerkarte eintragen

So können sich insbesondere noch die auf das Weihnachtsgeld entfallenden Steuerabzugsbeträge mindern. Aber auch im Jahr 2008 lassen sich geringere Steuerabzugsbeträge erreichen, wenn man die voraussichtlich steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2008 eintragen lässt. Ausführlichere Erläuterungen enthalten die Informationshefte "Lohnsteuer 2007" bzw. "Lohnsteuer 2008", die im Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Broschüren/ Broschüren & Informationshefte kostenlos heruntergeladen werden kann.

Hier finden sich beispielsweise Informationen, für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag eingetragen werden oder wie das Antragsverfahren läuft. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann den Text bei seinem Finanzamt einsehen. Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.

Zur Eintragung eines Freibetrags müssen dem Finanzamt die Lohnsteuerkarte(n) und der ausgefüllte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das betreffende Jahr vorgelegt werden. Liegt die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber, händigt er diese hierfür vorübergehend aus. Die Antragsformulare - den sechsseitigen und den vereinfachten Antrag - halten die Finanzämter kostenlos bereit. Sie können auch im Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Vordrucke & Broschüren/ Steuerfreistellungen und -ermäßigungen kostenlos abgerufen und gleich am PC ausgefüllt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Unabhängig von der Eintragung eines Freibetrags sollten alle Arbeitnehmer die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2008 sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit überprüfen und ggf. fehlerhafte Eintragungen korrigieren lassen, rät Finanzminister Tillich: "Dies liegt im eigenen Interesse der Arbeitnehmer, damit nur die zutreffenden Steuerabzugsbeträge einbehalten werden."

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 18.10.2007 - 18:20 Uhr
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