Neue Förderichtlinie Hospiz

Sachsen. Das sächsische Kabinett hat am 17. April 2007 der neuen Richtlinie im Bereich der Hospizförderung zugestimmt. Die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Regelung löst die bisher bestehende Richtlinie vom 5. November 2001 ab. Auf diese Weise wird die Förderung der ambulanten Hospizarbeit fortgesetzt und der weitere Ausbau einer flächendeckenden ambulanten Hospizversorgung in Sachsen vorangebracht. Auch die Förderung von Investitionen für den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von stationären Hospizen ist möglich.

Schwerpunkt Sachausgaben

Für beide Förderbereiche stehen Mittel im Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für 2007 und 2008 insgesamt 3,12 Millionen Euro (0,8 Millionen Euro in 2005 / 2006) bereit. Damit ist der Mittelansatz zur Umsetzung der neuen Hospizrichtlinie ist höher als in den Vorjahren.

Bei der Finanzierung der Angebote von ambulanten Hospizdiensten stellt die Landesförderung eine ergänzende Finanzierungshilfe dar zu der seit dem Jahr 2002 bestehenden Kassenfinanzierung nach § 39a SGB V. Die bisherige Förderung dieser Dienste erfährt mit der überarbeiteten Richtlinie eine Neuausrichtung, welche die für die Kassenzuschüsse geltenden Finanzierungsregelungen passgenauer als bisher berücksichtigt. So liegt der Schwerpunkt der Landesförderung künftig vor allem auf der Bezuschussung von Sachausgaben. Personalausgaben werden nur im Rahmen von Anschubfinanzierung bei neu entstehenden Hospizdiensten und in denjenigen Fällen gefördert, in denen keine entsprechenden Zuschüsse durch die Kassen gezahlt werden können.

Neu ist auch eine Erweiterung der in der bisherigen Richtlinie enthaltenen Fördergegenstände. Zu diesen Erweiterungen gehören zum Beispiel die Trauerarbeit mit Angehörigen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 18.04.2007 - 09:14 Uhr
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