Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahre 2011

Dresden. Das sächsische Kabinett hat am 11. Mai 2010 die Einbringung des Entwurfes eines Sächsischen Zensusausführungsgesetzes in den Landtag beschlossen. Das Zensusausführungsgesetz dient der Umsetzung und Ausführung des Gesetzes über den registergestützten Zensus (Zensusgesetz 2011), mit dem der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung für die Bundesrepublik im Jahre 2011 angeordnet hat. Damit kommen die Bundesrepublik und der Freistaat Sachsen der Verpflichtung aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen nach, die gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 vorschreibt.

Ziel sind verlässliche Daten

Der Zensus ist national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie das statistische Gesamtsystem aufbauen.

Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987 und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken mit wachsendem Abstand zu den letzten Volkszählungen immer ungenauer werden, ermöglicht es der neue registergestützte Zensus, verlässliche Bevölkerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen in Deutschland zu ermitteln.

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Landesausführungsgesetzes betragen insgesamt 16,967 Mio. EUR, das sind rund 45 Prozent der für die Landesaufgaben kalkulierten Gesamtkosten. Für die Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen bei den beauftragten Gemeinden entstehen dem Freistaat Kosten von insgesamt 12,731 Mio. EUR, davon für die Zahlung des Mehrbelastungsausgleich an die Gemeinden in Höhe von 10,045 Mio. EUR, für die Entschädigungszahlungen an die Erhebungsbeauftragten in Höhe von 2,086 Mio. EUR sowie für das IT-Leistungspaket in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Im Statistischen Landesamt entstehen im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes Kosten in Höhe von 4,236 Mio. EUR (3,421 Mio. EUR Personalausgaben, 0,815 Mio. EUR Sachkosten).

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 15.05.2010 - 08:31 Uhr
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