Tillich lobt Einigung zur Reform der Jobcenter
Dresden. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich sieht in der am 24. März 2010 in Berlin erzielten Verständigung zu einer verfassungsfesten Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein dauerhaftes Fundament für eine effektive Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und deren Betreuung aus einer Hand. „Wir haben unser Ziel erreicht, den Empfängern der Grundsicherung auch künftig alle Leistungen aus einer Hand anbieten zu können. Insgesamt tarieren wir mit dieser Lösung die Interessen von Bund, Ländern und Kommunen zugunsten einer effizienten ‚Vor-Ort-Betreuung’ der Langzeitarbeitslosen aus“, sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich. „Die Kreistage müssen nun entscheiden, ob der kommunale Träger, das ist in der Regel der Landkreis, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit oder in Eigenregie als sogenannte Optionskommune die wirkungsvolle und schnelle Arbeitsvermittlung selbst übernehmen will.“
Alte und neue Optionskommunen müssen sich bewerben
Damit könne in solchen Landkreisen, die mit der Verwaltungsreform größer geworden sind, künftig das Nebeneinander verschiedener Trägerformen entfallen. „Mit diesen klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten schaffen wir Sicherheit für die Arbeitsuchenden, aber auch für die Beschäftigten der Träger“, erläuterte Tillich.
Zur Zeit ist vorgesehen, dass die Länder wie bereits 2003 prüfen, ob die Landkreise mit ihren Gemeinden die Kriterien für eine Zulassung zur Optionskommune erfüllen. Die Zulassung erfolgt ebenfalls wie bereits 2003 durch eine Rechtsverordnung des Bundes. Die Landkreise können bis zum 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Zulassung als Optionskommune mit Wirkung zum 1. Januar 2012 stellen.
Bisher haben sich deutschlandweit 69 Optionskommunen an der Experimentierklausel beteiligt, davon sechs in Sachsen. Dabei handelt es sich um die Alt-Landkreise Bautzen, Kamenz, Döbeln, Meißen, Muldentalkreis und Löbau-Zittau. Sie können sich in einem vereinfachten Verfahren bis zum 30. September 2010 um die weitere Zulassung als Optionskommune „bewerben“. „Somit können die bisherigen Optionskommunen ohne Unterbrechung ihre Arbeit weiterführen, und wir verhindern ein Zuständigkeitsvakuum im nächsten Jahr“, so Tillich.
Er rechnet mit einer Verabschiedung des neuen Regelwerks bis zur Sommerpause. Vereinbart sei das zeitgleiche Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und der einfachgesetzlichen Regelungen, die die konkreten Bestimmungen zur Umsetzung der Reform enthalten werden.
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- Quelle: red
- Geändert am: 29.03.2010 - 00:45 Uhr
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