Bildungsprämie zahlt sich aus

Leipzig. Vielen ist es noch nicht bekannt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ende 2008 wurde vom BMBF die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen auch in Sachsen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können.

Prämiengutschein und Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller und beruflicher Weiterbildung. Sie besteht aus zwei Elementen, dem Prämiengutschein und Weiterbildungssparen.

Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte bis zu einer Höhe von einmal jährlich 500 Euro erhalten, wenn sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Während eines gemeinsamen Gesprächs in einer der Beratungsstellen (siehe untenstehenden Link unten) erfolgen die Prüfung der individuellen Voraussetzungen sowie die Ausgabe des Prämiengutscheins. Der Bund übernimmt 50% der Bildungskosten, max. 500 Euro.

Das Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit sind aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzierbar. Mit den Bildungsberaterinnen und -beratern wird überlegt, welche Fortbildung den Fähigkeiten und beruflichen Wünschen des Weiterbildungsinteressierten am ehesten entsprechen und ein Spargutschein ausgegeben: Mit seinem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) bespricht dieser dann die finanziellen Details. WICHTIG: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jede/r Beschäftigte, die/der ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.

Kombination möglich

Beide Elemente der Bildungsprämie können miteinander kombiniert werden, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduziert und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanziert werden.

Der Verband Sächsischer Bildungsinstitute e.V. (VSBI e.V.) und seine Mitglieder betreiben in Sachsen acht Beratungsstellen, die den Weiterbildungsmarkt vor Ort gut kennen und eine qualifizierte Empfehlung zur Bildungsmaßnahme geben können. Seit der Erhöhung des Zuschusses der Bildungskosten auf die besagten 500 Euro pro Jahr ist ein deutlicher Zuwachs der Beratungsgespräche und der Ausgabe von Bildungsprämien zu verzeichnen.

Informieren!

http://www.bildungspraemie.info

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  • Geändert am: 11.03.2010 - 11:36 Uhr
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