Modernisierung der SED-Opferrente

Deutschland. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2010 auf die Initiative der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in den Deutschen Bundestag beschlossen.

Über 17.000 DDR-Justizopfer allein in Sachsen

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten auf Basis des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR seit September 2007 eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit der rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und wirtschaftlich beeinträchtigt sind .

Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesinitiative sollen diese Vorschriften modernisiert und Missstände korrigiert werden. So sieht der Gesetzentwurf die Schaffung eines Ausschlusstatbestandes für Schwerkriminelle vor, die nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf die besondere Zuwendung erworben haben. Zudem zielt die Initiative auf eine deutliche Verbesserung und Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen ab.

Bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hat sich beispielsweise gezeigt, dass Berechtigte mit Kindern durchaus benachteiligt werden können: Das StrRehaG sieht eine anspruchsbegründende Einkommensgrenze vor. Nach derzeit geltendem Recht wird bei der Prüfung dieser wirtschaftlichen Bedürftigkeit das Kindergeld dem Einkommen des Antragstellers hinzugerechnet. Auch werden bei den Freibeträgen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern nicht gesondert berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird und deshalb kein Anspruch auf die Opferrente besteht.

Der sächsische Justuzminister Dr. Jürgen Martens hat dazu eine klare Meinung:: „Das ist für mich nicht hinnehmbar. Die Erziehung unterhaltsberechtigter Kinder muss bei der Berechnung der Anspruchsvoraussetzungen für die Opferpension angemessen berücksichtigt werden. Deshalb hat sich Sachsen bereits seit Jahren für eine Überarbeitung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes stark gemacht."

Allein im Freistaat Sachsen leben oder lebten über 17.000 von der DDR-Justiz vollkommen zu Unrecht verurteilte Menschen.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 12.02.2010 - 16:57 Uhr
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