Diäten für Kombi-Löhner
Zittau. Da ist dem SPD-Bundestagsmitglied Wolfgang Kunkel dann doch der Kragen geplatzt. Anlass war ein Beitrag, der unter dem Titel „Kombi-Lohner werden mit Diäten bezahlt“ in der Zittauer Lokalausgabe der Sächsischen Zeitung vom 15. Januar 2010 erschioenen war. Dort wurde mitgeteilt, dass der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Meyer seine persönliche Diätenerhöhung für die weitere Finanzierung der beiden Kommunalkombilohn-Arbeitsstellen am Barockschloss Hainewalde zur Verfügung stellt. Das belege wiederholt die absurde Politik der schwarz-gelben Koalition im Freistaat Sachsen, meint Gunkel.
Kein Geld für das Geld
Während Mayer zwei Stellen am „Leben“ erhalten will, würde knapp weiteren 1.000 Langzeitarbeitslosen im Freistaat Sachsen die Möglichkeit auf ein Arbeitsverhältnis auf der Basis von Kommunal-Kombi verwehrt. Auslöser dieser skandalösen Situation sei die Einstellung des dringend notwendigen Förderprogramms durch den sächsischen FDP-Wirtschaftsminister Sven Morlok.
Völlig unverständlich sei laut Gunkel die Entscheidung Morloks auch deshalb, da für den Kommunal-Kombi Fördergelder vom Bund und Land zur Verfügung stehen. „Ich setze auf die Vernunft und Durchsetzungskraft unseres Ministerpräsidenten, Stanislaw Tillich, das erfolgreiche und notwendige Programm wieder aufzunehmen“, appelliert Gunkel, der auch Sprecher der sächsischen Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist.
„Im Interesse weiterer Arbeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose sollte eine Fördermaßnahme nicht deshalb gestoppt werden, nur weil der Kommunal-Kombi in der vergangenen großen Koalition durch die Sozialdemokraten eingebracht wurde", so Gunkel abschließend.
Hintergrund
Der Freistaat Sachsen hatte beschlossen, Förderprogramme des Bundes nicht mehr automatisch kozufinanzieren. Die Eigenanteile, die erbracht werden müssen, um die Bundeszuschüsse zu erhalten, hatten sich als Belastung für den sächsichen Haushalt erwiesen.
Mit der Einsparung ausgerechnet am Kommunal-Kombi-Programm anzusetzen, dürfte sich als kontraproduktiv erweisen. Die Bezahlung aus Kommunal-Kombi-Mitteln erlaubt die Einrichtung von Arbeitsplätzen, die denen des ersten Arbeitsmarktes ähneln, für Langzeitarbeitslose. Die sind damit bei zum Leben ausreichender Bezahlung für jeweils bis zu drei Jahre „aufgeräumt" und können so ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten.
Nachdem die Sachsen-Haltung zur Kommunal-Kombi bekannt geworden war, verweigerte - ein Schelm, der an Rache denkt - allerdings der Bund seine Zuschüsse für Stellen, die von Sachsen noch genehmigt worden waren.
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- Quelle: TEB
- Geändert am: 16.01.2010 - 06:53 Uhr
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