Der Topf ist leer
Sachsen. Es war eine Chance für Langzeitarbeitslose. Rund 5300 von ihnen profitieren in Sachsen vom Kommunal-Kombi. Das bedeutet, dass sie für drei Jahre einer Arbeit in Sachsens Städten und Gemeinden nachgehen, die von Bund und Freistaat bezuschusst wird. Damit ist Sachsen bundesweiter Spitzenreiter bei der Nutzung des Bundesprogramms. Da die veranschlagten Haushaltsmittel nun aber ausgeschöpft sind hat die Staatsregierung entschieden, für darüber hinaus gehende Stellen keine Landesfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Dem ersten Arbeitsmarkt könnte das gut tun.
Staatsregierung veranlasst Bewilligungsstopp für Kommunal-Kombi
Es können keine weiteren Anträge für das Kommunal-Kombi bewilligt werden, teilt Staatsminister Sven Morlok mit und begründet: „Die Staatsregierung hat am Dienstag die Steuerschätzungen für das nächste Jahr beraten. Unter anderem wurde im Zuge dessen auch die Entscheidung getroffen, Förderprogramme von EU und Bund nicht mehr automatisch auszuschöpfen, wenn eine Kofinanzierung durch den Freistaat notwendig ist. Auch sogenannte Verfügungsermächtigungen müssen angesichts perspektivisch weiter sinkender Steuereinnahmen auf den Prüfstand. Jede mitzufinanzierende Maßnahme muss genau abgewogen werden.“
Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze haben Priorität
Genau das ist beim Kommunal-Kombi geschehen: Eine Aufstockung des Budgets für die Kofinanzierung des Bundesprogramms für weitere Anträge lehnt die Staatsregierung ab. Morlok sieht damit auch den ersten Arbeitsmarkt besser geschützt: „Wir können unser Geld nur einmal ausgeben. Wofür, das muss klug abgewogen werden. Angesichts der Verdrängungsproblematik von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben wir uns gegen eine weitere Kofinanzierung des Kommunal-Kombis entschieden. Die beste Arbeitsmarktpolitik ist eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik. Denn dadurch entstehen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die müssen für die Politik Priorität haben.“
Sachsen hat das Programm am gründlichsten genutzt
Der Freistaat stockte bisher das im Januar 2008 in Kraft getretene Arbeitsmarktprogramm des Bundes „Kommunal-Kombi“ auf. Dabei wurde jeder Arbeitsplatz aus Landesmitteln mit bis zu 220 Euro pro Monat, unter besonderen Bedingungen mit bis zu 270 Euro pro Monat, bezuschusst. Die Programmteilnehmer sollten nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
Das Kommunal-Kombi-Programm richtet sich an Langzeitarbeitslose, die Beschäftigung von Personen über 50 Jahre fördert der Bund stärker. Für sie ist dieses Beschäftigungsprogramm auch in erster Linie angelegt. Die Arbeitsplätze müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, z. B. in den Bereichen Sport, ergänzende Angebote für Kinder und Senioren, Naturschutz und Landschaftspflege oder Kultur, Bildung und Denkmalpflege. Um keine regulären Arbeitsplätze zu gefährden, muss die Zusätzlichkeit jeder Stelle nachgewiesen werden, was im Einzelfall praktisch aber schwierig sein dürfte.
Mit bislang 4.894 bewilligten Stellen ist - trotz des jetzigen Stopps - der Freistaat Sachsen Spitzenreiter bei der Nutzung und Kofinanzierung des Kommunal-Kombi, mit einigem Abstand gefolgt von Brandenburg mit 3.573 Stellen (Quelle: BAV, Stand 1. November 2009).
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- Quelle: /red
- Geändert am: 26.11.2009 - 17:17 Uhr
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