Neuerungen beim Sammlungsgesetz
Sachsen. Der Sächsische Landtag hatte am 24. Juni 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstleistungsrichtliniengesetz - SächsDRG) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Sächsische Sammlungsgesetz ersatzlos aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Nach dem bisher geltenden Sammlungsgesetz bedurften Haus- und Straßensammlungen der behördlichen Erlaubnis. Auch für Werbung von Fördermitgliedern auf Straßen und Plätzen sowie an der Haustür war in Sachsen bisher eine Erlaubnis erforderlich.
Fritz R. Stänker meint: Kein gutes Gesetz
Der Freistaat Sachsen folgt mit der Aufhebung des Sammlungsgesetzes einer Reihe anderer Bundesländer, die ihre Sammlungsgesetze schon aufgehoben haben, nämlich Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern.
Schutz vor "Schwarzen Schafen"?
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor „Schwarzen Schafen“ auf dem Spendensektor sei auch nach der Aufhebung des Sammlungsgesetzes gewährleistet, so das sächsische Sozialmisterium:
- Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen könne im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden.
- Gegen Sammlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, könnten Polizei und Sicherheitsbehörden einschreiten.
- Bei gemeinnützigen Organisationen werde - wie bisher - die Mittelverwendung im Rahmen der Abgabeordnung geprüft.
Darüber hinaus bestünde für die Bürgerinnen und Bürger die kostenfreie Möglichkeit, sich im Zweifelsfall an das Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) wenden, das nach genauer Prüfung der Bilanzen an steuerbegünstigte Organisationen ein Spendensiegel vergibt. Informationen zu einzelnen Sammlungsorganisationen seien auch beim Deutschen Spendenrat e. V., Berlin, erhältlich.
Jedem potenziellen Spender sei es daher möglich, sich ausreichend zu informieren und dann eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er einer Sammlungsorganisation vertraut, argumentiert das Sächsische Sozialministerium weiter.
„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, die Wohlfahrtsverbände sowie die übrigen gemeinnützigen Organisationen, die seit Jahren in Sachsen unbeanstandet Haus- und Straßensammlungen durchführen, auch weiterhin großzügig durch Spenden bei ihrer verdienstvollen Arbeit zu unterstützen“, so Sozialministerin Claus. Bei unbekannten Organisationen empfiehlt Sozialministerin Clauß vor einer Spende genau hinzuschauen und auf das Spendensiegel des (DZI) oder die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat zu achten.
Mehr:
http://www.dzi.de
http://www.spendenrat.de
Kommentar
Wie weltfremd muss man eigentlich sein, um so etwas zu beschließen?
Die klassische Situation, in der der Spendensammler mit der Klingelbüchse vor Dir steht, wird nicht erfasst. Wer sagt dann: "Sorry. Ich gehe erstmal ins Internet und gucke, ob Du koscher bist"?
Vor allem Rentner dürften die Verlierer des Persilscheins für Spendensammler sein - sind sie doch bereits jetzt eine beliebte Zielgruppe unseriöser Spendenakquisiteure. "Dieses Kind muss sterben, wenn Sie nicht spenden!" - so oder ähnlich lauten die Aussagen, mit denen Druck gemacht wird. Im hamlosesten Fall werden Ältere mit solchen Aussagen in tagelange Zweifel gestürzt.
Wenn jetzt jeder an der Wohnungstür betagter Personen klingeln darf, um Gelder einzuwerben, ist der Betrug vorprogrammiert. Während ein jüngerer Mensch eher "den Braten riecht" und sich durch Zuschlagen der Tür zur Wehr setzen kann, sieht das bei Seniorinnen und Senioren anders aus - sie sind den Maschen der Werber hilflos ausgeliefert.
Kein gutes Gesetz, Frau Claus.
Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: /red
- Geändert am: 25.10.2009 - 20:50 Uhr
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