Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe

Sachsen. Das Sächsische Kabinett hat am 23. Juni 2009 die Regelsätze in der Sozialhilfe neu festgelegt. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zum 1. Juli die neuen Regelsätze gezahlt werden können. Der Eckregelsatz wird von 351 Euro auf 359 Euro ansteigen. Die Verordnung wird in Kürze im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Die sächsische Sozialministerin Christine Clauß machte die Bedeutung einer sächsischen Regelung deutlich: „Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde für Kinder im Alter von sechs bis dreizehn Jahren eine neue Regelstufe eingeführt. Diese erhalten vom 1. Juli 2009 an statt bisher 60 Prozent 70 Prozent des Eckregelsatzes.“

Hintergrund Regelsatz:


Regelsätze der Sozialhilfe sind die laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt. Nach den Regelungen des SGB XII wird der gesamte Bedarf (außerhalb von Einrichtungen) mit Ausnahme von Unterkunft und Heizung (Kosten der Unterkunft) und einiger so genannter Sonderbedarfe (z.B. für behinderte Menschen) nach Regelsätzen erbracht.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 23.06.2009 - 15:04 Uhr
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