Kabinett verabschiedet Bericht der Heimaufsicht
Dresden. Das Sächsische Kabinett hat am 26. Mai 2009 den vom Sozialministerium vorgelegten Bericht der Heimaufsicht verabschiedet und dem Landtag zugeleitet.
Zum Stichtag am 31. Dezember 2007 gab es im Freistaat Sachsen 1.032 Alten- und Pflegeheime, Heime für Menschen mit geistiger Behinderung und Sozialtherapeutische Wohnstätten (für chronisch psychisch kranke Menschen und chronisch mehrfachabhängige Menschen). Insgesamt stehen 57.564 Plätze zur Verfügung. Darin sind die Plätze in Außenwohngruppen eingeschlossen.
Zwischen dem 31. Dezember 2005 und dem 31. Dezember 2007 gab es nochmals einen deutlichen Anstieg der Plätze in den stationären Einrichtungen. Der Anstieg um 4.992 Plätze (8,7 Prozent) ist hauptsächlich auf eine Mehrung an Plätzen im Bereich der stationären (2.824 Plätze) und teilstationären Pflege (369 Plätze) sowie auf die Erweiterung des Platzangebotes in Außenwohngruppen (256 Plätze) zurückzuführen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Heimaufsicht lag zwischen 2005 und 2007 in der Beratung von Bewohnern und Bewohnerinnen sowie Heimbeiräten und Heimfürsprechern (696 Beratungen), Angehörigen (1.091 Beratungen) und der Betreiber bzw. Träger von stationären Einrichtungen (317 Beratungen). Dabei hat die Beratung der Bewohner und der Heimbeiräte sowie Heimfürsprecher um 85,6 Prozent. zugenommen; die Beratung der Angehörigen stieg im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum sogar um 116 Prozent. Die Beratung der Träger ging hingegen um 75 Prozent zurück.
Insgesamt führten die Heimaufsichten 466 Regel- und anlassbezogene Überwachungen der Heime durch. Davon waren 203 angemeldet und 263 unangemeldet. Damit ist im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum auch in diesem Tätigkeitsfeld der Heimaufsicht eine Schwerpunktverlagerung festzustellen: 56 Prozent der Kontrollen wurden unangemeldet durchgeführt.
Bei den Heimaufsichten gingen insgesamt 378 Beschwerden ein, davon betrafen 189 Beschwerden die Pflege- bzw. Betreuungsqualität. Die anderen Beschwerden verteilten sich in etwa gleich auf die Bereiche ärztliche und gesundheitliche Betreuung, Hauswirtschaft, Selbstbestimmung und Lebensqualität, Hygiene, Entgelterhöhung/Heimverträge und bauliche Anforderungen. Die 378 Beschwerden betreffen bei 57.564 Heimplätzen weniger als 1 Prozent dieser Plätze.
Im Berichtszeitraum wurden 590 Mängel erfasst. Sie betreffen z.B. Mängel in der Planung, Qualität und Dokumentation der Pflege- und Betreuung, in der Durchführung des Pflegeprozesses, in der Personalausstattung bzw. Arbeitsorganisation, aber auch bauliche und hygienische Mängel. Dabei gilt es zu bedenken, dass es sich um alle bekannt gewordenen Mängel handelt, die sich nicht gleichmäßig über alle stationären Einrichtungen verteilen, sondern vielfach kombiniert bei einzelnen Heimen auftreten. Die erfassten 590 Mängel betreffen - bezogen auf die Zahl der Heimplätze - knapp mehr als 1 Prozent der Plätze.
Insgesamt wurden 30 Bescheide gegenüber Trägern erlassen; Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten mussten nicht verhängt werden.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 26.05.2009 - 18:36 Uhr
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