Studienplätze besetzen
Dresden. "Es ist nicht länger zu akzeptieren, dass in begehrten Studienfächern Studienplätze frei bleiben. Das Chaos bei der Zulassung zum Studium muss endlich ein Ende haben", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute in Dresden. Der Sächsische Landtag hatte zuvor dem Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Damit stehe der Errichtung dieser Servicestelle nun auch aus sächsischer Sicht nichts mehr im Wege. Derzeit wird die Ausschreibung für die Entwicklung eines neuen Serviceverfahrens vorbereitet.
Staatsvertrag zur Hochschulzulassung
Das neue Verfahren soll bei der Bewerbung eines Abiturienten an mehreren Hochschulstandorten Mehrfachzulassungen und die damit verbundene Blockade von Mangel-Studienplätzen verhindern. Wissenschaftsministerin Dr. Stange forderte die sächsischen Hochschulen auf, sich künftig an dem neuen Zulassungsservice zu beteiligen. Nur dann könne das neue Verfahren auch wirklich Entlastung für die Bewerber und für die Hochschulen bringen und dem Durcheinander ein Ende bereiten. „Sachsen steht aufgrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren vor einer schwierigen Situation“, so Dr. Stange. "Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen Studienplatz unbesetzt zu lassen."
Die Kultusministerkonferenz hatte 2007 eine Weiterentwicklung der ZVS beschlossen. Die 16 Ministerpräsidenten hatten daraufhin im vergangenen Jahr einen neuen Staatsvertrag über die Zukunft der ZVS verabschiedet. Durch den Staatsvertrag wird die ZVS in ihrer jetzigen Form aufgelöst und eine Servicestelle für Hochschulzulassung in Form einer Stiftung des öffentlichen Rechts geschaffen. Die Servicestelle soll künftig zwei Aufgaben übernehmen. Zum einen unterstützt sie die Hochschulen bei der Zulassung in Fächern mit örtlichem numerus clausus, zum anderen übernimmt sie komplett das zentrale Vergabeverfahren in den bundesweiten nc- Fächern Medizin, Pharmazie und Psychologie, Biologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die Länder stellen die erforderlichen Mittel zur Durchführung des Verfahrens wie bisher nach Königssteiner Schlüssel zur Verfügung. Die Hochschulen tragen die Kosten, die durch tatsächliche Inanspruchnahme der Serviceleistungen entstehen. Der Bund hatte eine Anschubfinanzierung zur Entwicklung des neuen Verfahrens in Höhe von 15 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre zugesagt.
Das neue Verfahren soll spätestens zum Wintersemester 2011/ 2012 umgesetzt werden.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 12.03.2009 - 08:44 Uhr
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