Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte
Sachsen. Viele Menschen im Freistaat Sachsen engagieren sich freiwillig zum Wohl anderer. Sie sind eine wichtige Stütze in einer Gesellschaft, in der immer mehr Menschen Verantwortung für andere übernehmen. Zahlreiche Engagierte, etwa in kommunalen Gremien, bei den Feuerwehren oder im Sport sind bereits über bestehende Versicherungen geschützt. Diejenigen aber, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen engagieren, beispielsweise in Eltern- und Umweltinitiativen oder bei der Nachbarschaftshilfe, sollen nun ebenso geschützt werden.
Deshalb hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales zusätzlich Sammelversicherungen abgeschlossen, mit denen auch bisher nicht versicherte bürgerschaftlich Engagierte gegen Unfälle und Haftpflichtschäden versichert sind. „Die knapp 40.000 Euro, die das Sozialministerium jährlich für diese Versicherungen zur Verfügung stellt, ist gut angelegtes Geld“, so Sozialministerin Christine Clauß.
Die Sammelversicherungen treten dann ein, wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht. Im Schadensfall genügt die Meldung des Schadens an den betreuenden Versicherungsdienst Ecclesia. Ehrenamtliche müssten sich also nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelle Versicherungspolice abschließen, so die Ministerin.
Faltblatt:
„Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte“
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- Quelle: /red
- Geändert am: 27.02.2009 - 23:20 Uhr
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