Schöner Urlauben!
Sachsen. Aus sächsischen Haushaltsmitteln kann Familien mit Wohnsitz in Sachsen ein finanzieller Zuschuss von 7,50 Euro pro anspruchsberechtigte Person und Urlaubstag gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 525 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten bzw. 700 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 300 Euro für jedes weitere Familienmitglied liegt. Ein Zuschuss pro teilnehmendes Kind und Urlaubstag kann gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 650 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten bzw. 800 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 400 Euro für jedes weitere Familienmitglied beträgt.
Ferienzuschüsse für Familien in Sachsen 2007
Gefördert werden einmal pro Jahr Familienferien in Ferienstätten in Deutschland, die durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als geeignet anerkannt werden. Die geförderte Feriendauer beträgt mindestens sieben und höchstens 14 Tage.
Der Zuschuss ist vor Urlaubsantritt zu beantragen und wird nach Urlaubsende ausgezahlt.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Mittel stehen nur im Rahmen des sächsischen Haushalts zur Verfügung.
Anträge und Anfragen:
Vor dem Urlaub an:
Caritas-Kreisstelle Görlitz, Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz
Telefon: 03581 - 40 11 54, 42 00 20 / Fax: 03581 - 42 00 29
Hilfe bei der Antragstellung ist möglich.
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 04.06.2007 - 18:06 Uhr
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