Freistaat forciert Kinderschutz
Dresden. Mit dem am 13. Januar2009 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen soll das gesunde Aufwachsen von Kindern in Sachsen weiter gestärkt werden. Das Kernstück: „Zukünftig werden Eltern, die mit ihrem Kind - aus welchem Grund auch immer - nicht an den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U7a teilgenommen haben, von den Gesundheitsbehörden eine Erinnerung erhalten, die auf die Bedeutung der jeweiligen Untersuchung aufmerksam macht“, betonte Sozialministerin Christine Clauß. Die vom Gesetz umfassten Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U7a eignen sich nach Ansicht der Ministerin ganz besonders gut, um eventuell vorliegende Erkrankungen, Auffälligkeiten und Bedarfe in der frühen kindlichen Entwicklung zu erkennen, aber auch um mögliche Überforderung von Eltern oder Risikofamilien wahrzunehmen und geeignete Hilfsangebote zu unterbreiten.
Die große Mehrheit der Eltern nimmt ihre Aufgaben sehr verantwortungsbewusst wahr. Doch in Einzelfällen können Eltern überlastet und mit der Erfüllung ihrer Sorgepflichten überfordert sein. „Dieser Umstand erfordert ein erhöhtes Maß an öffentlicher Verantwortung. Durch die frühe Vorsorge kann Entwicklungsverzögerungen oder drohenden Behinderungen durch entsprechende Frühbehandlung oder Frühförderung entgegengetreten werden“, so Clauß.
Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung wird nun dem Landtag zur Verabschiedung zugeleitet. Er ist ein weiterer Baustein des bereits in großen Teilen laufenden sächsischen Handlungskonzeptes für einen präventiven Kinderschutz. Nun wird der Gesetzgeber weiter dazu befinden. Mit einer Verabschiedung ist in den nächsten Monaten zu rechnen.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 13.01.2009 - 21:14 Uhr
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