Steuerberaterprüfung 2009
Dresden. Das sächsische Finanzministerium macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2009 nicht wie bisher an die Oberfinanzdirektion Chemnitz, sondern an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu richten sind. Diese ist ab 2009 sowohl für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch für die Prüfungsorganisation zuständig. Die Abnahme der Prüfung erfolgt aber weiterhin durch den beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gebildeten Prüfungsausschuss.
Voraussetzungen und Frist beachten
Interessenten, die Zweifel haben, ob sie einzelne der im Steuerberatungsgesetz bestimmten Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllen, können bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2009 wird voraussichtlich vom 6. bis 8. Oktober 2009 stattfinden. Körperbehinderten Personen können auf Antrag ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt werden. Entsprechende Anträge sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden. Die mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich Anfang 2010 durchgeführt.
Formulare:
Alle notwendigen Antragsformulare sowie ein Merkblatt über die Zulassung zur Prüfung können bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen schriftlich oder telefonisch unter 0341 - 56 33 60) angefordert werden und stehen auch im Internet unter http://www.sbk-sachsen.de zur Verfügung.
Frist!
Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2009 müssen bis zum 30. April 2009 bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Emil-Fuchs-Straße 2, 04105 Leipzig eingereicht werden.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 12.12.2008 - 11:27 Uhr
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