Pendlerpauschale - Geld zurück!
Sachsen. Die Berufspendler in Sachsen sollen so schnell wie möglich ihr Geld zurück bekommen. Das erklärte der sächsiche Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland am 9. Dezember 2008 in Dresden hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Pendlerpauschale. „Ich habe die sächsische Finanzverwaltung angewiesen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Urteil umgesetzt wird“, sagte der Minister. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Tage entschieden, dass die Entfernungspauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entspricht. Ab sofort gilt damit faktisch wieder das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Recht. Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Pendlerpauschale können 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Davon sind in Sachsen ca. 600.000 Pendler betroffen.
Wer dem Gesetz vertraute, muss nun Entfernung mitteilen
Für Unland ist die Situation nicht befriedigend: „Wir werden jetzt auf der Grundlage der heutigen Entscheidung auf eine baldige verfassungskonforme Umgestaltung der Entfernungspauschale drängen, die eine gerechtere Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsmittel zulässt.“ Zur Zeit gilt die Pendlerpauschale unabhängig davon, ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird.
Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2009/2010, der derzeit im Landtag beraten wird, sind die sich aufgrund des Urteils zur Pendlerpauschale ergebenden Steuermindereinnahmen bereits berücksichtigt. Diese belaufen sich in 2009 auf 128 Millionen Euro (für die Jahre 2007-2009) und rund 51 Millionen Euro in 2010.
Betroffene, die Einspruch eingelegt und beim Finanzamt die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt haben, wurden steuerlich vorläufig so behandelt, als gelte die alte Pendlerpauschale weiter. Auch die übrigen Einkommensteuerbescheide für 2007 ergingen unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit hinsichtlich der Pendlerpauschale. Diese werden nun nach dem Karlsruher Urteil von Amts wegen geändert. Gesonderte Änderungsanträge der Bürger sind daher nicht erforderlich.
Nur wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, muss dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen.
Für das Jahr 2007 ist beabsichtigt, im ersten Quartal 2009 geänderte Bescheide zu erlassen. Damit erhalten dann auch diejenigen Bürger die ihnen zustehende Steuererstattung, die bisher keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hatten.
Im Rahmen der Veranlagung des Kalenderjahres 2008 und für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 wird von den Finanzämtern ebenfalls wieder die alte Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer zugrunde gelegt.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 10.12.2008 - 00:17 Uhr
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