Dioxin war gestern, jetzt kommt Melamin
Sachsen. Bei einer Probe des Backtriebmittels Ammoniumhydrogencarbonat mit Ursprung in China ist Melamin mit einem Gehalt 275 mg pro Kilogramm festgestellt worden, teilte das Sächsische Verbraucherschutzministerium mit. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben deshalb das weitere Verarbeiten und Inverkehrbringen der beanstandeten Ware sofort untersagt. Derzeit werden noch die vollständigen Lieferwege ermittelt. Die Ursache für die Melaminbelastung ist noch unklar. Der Befund deckt sich mit Untersuchungsergebnissen, die die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg festgestellt und kürzlich veröffentlicht haben.
Melaminfund bei Backtriebmittel aus China
Ammoniumhydrogencarbonat, auch Ammoniumbicarbonat (ABC-Trieb) ist auch Bestandteil des häufig verwendeten Hirschhornsalzes. Diese Triebmittel werden vorrangig bei so genannten Flachgebäcken wie Lebkuchen oder Amerikanern verwendet. Dabei wirken das beim Backen freigesetzte Ammoniak und Kohlendioxid als Treibmittel zur Teiglockerung.
Bei üblichen Rezepturen werden etwa 1 bis 3 Prozent Ammoniumhydrogencarbonat, bezogen auf den Mehlanteil, verwendet. In den verzehrfertigen Backwaren sind demnach lediglich etwa 0,5 bis 1,5 Prozent Triebmittel enthalten. Damit ist beim Verzehr von mit diesem Backtriebmittel hergestellten Backwaren auch bei ausgesprochen hoher Dosierung des Ammoniumhydrogencarbonates nicht von einer Gesundheitsgefahr auszugehen. Selbst bei Kleinkindern (1 bis 3 Jahre), der empfindlichsten Verbrauchergruppe, wäre ein täglicher Verzehr von einem Kilogramm von mit belastetem Ammoniumhydrogencarbonat hergestellter Backwaren nach der gesundheitlichen Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch sicher.
Im September 2008 gingen über das europäische Schnellwarnsystem die ersten Meldungen darüber ein, dass in China Milch mit dem für Lebensmittel verbotenen Stoff Melamin verfälscht wurde. Seitdem sind die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden sensibilisiert und führen verstärkte Kontrollen einschließlich Probenahmen durch.
Bislang sind 377 Unternehmen überprüft worden; zu 34 auf Melamin untersuchten Proben liegen Untersuchungsergebnisse vor. Dabei handelte es sich um Proben von Backwaren, Süßwaren, Pudding, Eis, Sojaerzeugnissen, Getränken und Getränkepulver, Milcherzeugnissen und Backtriebmittel. Im Falle von positiven Befunden wird die Ware sofort gesperrt und bereits in Verkehr gelangte Erzeugnisse vom Markt genommen. So verfahren wurde im Fall des erwähnten Backtriebmittels. Die Bundesländer stehen über das europäische Schnellwarnsystem in ständigem Kontakt, so dass notwendige Informationen schnell ausgetauscht werden.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 09.12.2008 - 01:51 Uhr
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