Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen
Dresden. „Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen besonders für schwerbehinderte Menschen bedarf nach wie vor besonderer Aufmerksamkeit“, sagte Sozialministerin Christine Clauß am 23. Oktober 2008 in Dresden. Das Integrationsamt als Teil des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen mit Sitz in der Außenstelle Chemnitz unterstütze dabei Arbeitgeber, die sich dieser Herausforderung stellen.
Integrationsamt als Partner
Die Leistungen des Integrationsamtes, die unentgeltlich beansprucht werden können, sind vielschichtig: Bei der Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes für schwerbehinderte Menschen unterstützt das Integrationsamt mit verschiedenen Zuschüssen oder Darlehen und übernimmt einen Teil der notwendigen Investitionskosten.
Oft ist es in Unternehmen erforderlich, einen Arbeitsplatz behindertengerecht einzurichten, um Beschäftigten nach langer Krankheit und daraus resultierender Anerkennung als schwerbehinderter Mensch den Arbeitsplatz zu erhalten. Häufig betrifft dies langjährig erfahrene Mitarbeiter. Vielfach treten dabei auf Grund der notwendigen persönlichen Unterstützung der schwerbehinderten Menschen außergewöhnliche Belastungen für die Arbeitgeber auf. Auch hierbei unterstützt das Integrationsamt durch finanzielle Mittel, beispielsweise durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einen behinderten Jugendlichen auszubilden, können Prämien oder Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung gewährt werden. Zudem gibt das Integrationsamt allumfassende Unterstützung, wenn es um den Aufbau eines Integrationsprojektes geht.
Informationen:
Integrationsamt Chemnitz,
Außenstelle des Kommunalen Sozialverbandes Leipzig
Tel. 0371- 577-407
eMail integrationsamt(at)ksv-sachsen.de (at)=@
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- Quelle: /red
- Geändert am: 23.10.2008 - 16:26 Uhr
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