Fördermittelbescheid für TAURIS

Dresden. In der Förderperiode bis 2010 stehen für das Programm TAURIS fast 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können jährlich ca. 5.000 Langzeitarbeitslose, die Leistungen nach SGB II beziehen, eine Entschädigung für ihre Beschäftigung in Kleinvorhaben erhalten. Sachsens Sozialministerin Christine Clauß hat am 26. September 2008 den Bescheid an die TAURIS-Stiftung übergeben. Gegenwärtig gibt es ca. 4.700 aktive Teilnehmer bei TAURIS.

Wer nicht mal ALG II bekommt, ist raus

„So können Langzeitarbeitslose, die unter den gegenwärtigen Bedingungen des regulären Arbeitsmarktes keinen Arbeitsplatz finden, über die Förderung von "Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts" eine sinnvolle Aufgabe finden, bei der sie finanziell unterstützt werden“, betonte Clauß in Dresden.

Gerade bei Langzeitarbeitslosen sei es wichtig, so die Ministerin, dass ihr Wunsch, eine sinnvolle Tätigkeit aufzunehmen, nicht am nötigen Kleingeld zum Beispiel für die Anfahrtskosten scheitere.

Künftig ist eine Förderung von Personen, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) beziehen, nach der ESF-Richtlinie ausgeschlossen. Durch die Beschränkung auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden die Mittel noch stärker auf den Kreis der finanziell Bedürftigen konzentriert. Langzeitarbeitslosen wird für 14 Stunden Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 19,50 EUR gewährt. In einer Woche kann der Aufwand für maximal 14 Stunden entschädigt werden. Diese Aufwandsentschädigung wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet.

Die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen, die sich im gemeinnützigen und öffentlichen Bereich sinnvoll betätigen wollen, erfolgt im Freistaat Sachsen schon jahrelang. Das TAURIS-Programm wurde erstmals 1999 aufgelegt.

Personen, die nicht über das TAURIS-Programm gefördert werden können, haben die Möglichkeit, das Programm Wirfür-Sachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter und Erwerbsstatus und setzt ein Engagement von durchschnittlich mindestens 20 Stunden voraus. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt monatlich pauschal 40 EUR.

Mehr:
http://www.soziales.sachsen.de/3691.html
http://www.wir-fuer-sachsen.de

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 26.09.2008 - 17:18 Uhr
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