Gegen Abschaffung der Künstlersozialkasse
Berlin. "Die Künstlersozialkasse ist eine kulturelle Errungenschaft ersten Ranges. Einen Grund, sie abzuschaffen, gibt es nicht", sagte Sachsens Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange am 19. September 2008 vor dem Bundesrat im Berlin im Rahmen einer Debatte um die geplante Abschaffung der Künstlersozialkasse. Angesichts der schwierigen sozialen Situation der Mehrheit der Künstler sei ein solcher Vorstoß verheerend. Er widerspräche im Übrigen den Empfehlungen der Enquete Kommission Kultur die Künstlersozialversicherung als wichtiges Element der sozialen und kulturellen Künstlerförderung weiterhin zu stärken und sich zur Künstlersozialversicherung als grundlegender Säule der Alterssicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten zu bekennen.
Sollen Künstler volle Beiträge zahlen?
In der Diskussion um die Abschaffung der Künstlersozialversicherung in den letzten Tagen war vorgeschlagen worden, dass Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten ebenso wie versicherungspflichtige Handwerker den vollen Sozialversicherungsbeitrag aus dem eigenen Einkommen zahlen sollten. "Wer diese absurde Forderung aufmacht, sollte sich der Folgen bewusst sein", mahnte Stange. Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten könnten es sich gar nicht leisten, den Sozialversicherungsbeitrag aus ihrem ohnehin geringen Einkommen zu zahlen.
Das Durchschnittseinkommen der Künstlerinnen und Künstler liege - in Abhängigkeit von der jeweiligen künstlerischen Sparte und dem Alter - zwischen ca. 8.000 und 16.000 Euro pro Jahr. Um Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu können, müssten die selbständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten entsprechend höhere Honorare verlangen. Ihre Werke oder Leistungen würden folglich teurer. "Damit sind die Unternehmen dann zwar von ihrer Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse befreit, müssten aber höhere Entgelte an die Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zahlen", meinte Stange.
Offenbar gehe es einzelnen Ländern mit diesem Vorstoß hauptsächlich darum, die mittelständische Wirtschaft zu entlasteten. Diese sei - wie zum Beispiel Buch- und Presseverlage oder der Kunsthandel – nach Künstlersozialabgabegesetz zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Gleiches gelte auch für Unternehmen, "die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen". Diese Pflicht treffe bereits seit mehr als 25 Jahren alle Unternehmen, die mit Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeiten. "Sicherlich ist es sinnvoll, den Aufwand bei den Unternehmen kritisch zu prüfen. Als Folge dieser Prüfung die Künstlersozialkasse aber abzuschaffen, halte ich für ausgeschlossen", so Stange. Sachsen werde einem solchen Vorschlag nicht zustimmen.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 19.09.2008 - 21:42 Uhr
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