Sorbisch von Vorteil
Dresden. "Das neue Hochschulzulassungsgesetz bringt den Hochschulen mehr Freiheit bei der Auswahl der Studienbewerber. Sie können nun in Studiengängen, die aufgrund sehr hoher Nachfrage zulassungsbeschränkt sind, bis zu 80 Prozent der Bewerber nach eigenen Kriterien auswählen", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange am 10. September 2008. Bisher war dies nur für ein Viertel der Studienplätze möglich. Der Sächsische Landtag hatte zuvor dem neuen Hochschulzulassungsgesetz zugestimmt. Die Novelle regelt die Vergabe der Studienplätze, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sind (Studiengänge mit sog. örtlichem Numerus Clausus). Das betrifft ungefähr 180 Studiengänge in Sachsen.
Regelungen zur Auswahl sorbisch-muttersprachlicher Studienbewerber verbessert
"Die sächsischen Hochschulen können bei der Hochschulzulassung nun besser feststellen, inwieweit ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet ist, das angestrebte Studium erfolgreich zu absolvieren", so Stange. Neben der Abiturdurchschnittsnote - der nach wie vor ein maßgeblicher Einfluss zukommt - sollte mindestens ein weiteres Kriterium herangezogen werden, um speziellen persönlichen Eignungen für einen bestimmten Studiengang besser Rechnung tragen zu können. So könnten bei der Auswahl der Studienbewerber zukünftig beispielsweise Einzelnoten des Abiturzeugnisses, die Art einer Berufsausbildung, besondere außerschulische Leistungen, besondere Vorbildungen sowie das Ergebnis eines Auswahlgesprächs eine Rolle spielen. Stange erhpfft sich damit auch eine Reduzierung der Studienabbrecherquote.
Mit dem neuen Hochschulzulassungsgesetz werde gleichzeitig ein jahrelanges Problem bei der Zulassung von Lehramtsbewerbern mit sorbischen Sprachkenntnissen gelöst. So könnten nun neben der Abiturdurchschnittsnote auch sorbische Sprachkenntnisse bei der Zulassung zum Lehramtsstudium besonders berücksichtigt werden. Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Lehramtsfächern hatten dazu geführt, dass einzelne sorbisch-muttersprachliche Bewerber zwar im Lehramtsfach Sorbisch eine Zulassung erhalten konnten, im von ihnen gewählten zweiten Lehramtsfach (z.B. Mathematik oder Biologie) angesichts der starken Bewerberkonkurrenz aber nicht.
Kommentare (0)
- Bisher keine Kommentare
- Kommentar schreiben
- Quelle: /red
- Geändert am: 10.09.2008 - 23:23 Uhr
- Bisher 3024 mal aufgerufen