Hartz IV - Klagewelle
Dresden. „Auch dreieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform steigen die Verfahrenszahlen bei den sächsischen Sozialgerichten weiter an. Mit personeller Verstärkung und hohem persönlichen Einsatz gelingt es den Sozialrichtern aber, diese Klagewelle abzufangen,“ erklärte Justizminister Geert Mackenroth. „Gingen im zweiten Halbjahr 2007 in Hartz IV-Sachen erstinstanzlich noch 6.760 Klagen und 1.243 Eilverfahren ein, so stieg die Zahl der Eingänge im ersten Halbjahr 2008 auf 8.256 Klagen und 1.302 Eilverfahren. Das entspricht einem Anstieg der Eingänge im ersten Halbjahr 2008 um 19 % gegenüber der zweiten Jahreshälfte 2007.“
Immer mehr Richter an Sozialgerichten
Am stärksten zugenommen haben dabei die Klageeingänge zum Arbeitslosengeld Il. Sie wuchsen bei den drei sächsischen Sozialgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig im ersten Halbjahr 2008 auf 8.021 an. Das ist ein Plus von 23 % im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2007 (6.526 Klagen). Zugenommen haben in diesem häufig existentiellen Bereich auch die Eingänge an Eilverfahren: Von 1.189 im zweiten Halbjahr 2007 auf 1.245 im ersten Halbjahr 2008.
Dieser Verfahrensanstieg setzt sich beim Sächsischen Landessozialgericht fort. Hier gingen im ersten Halbjahr 2008 zum Arbeitslosengeld II 172 Berufungen und 286 Beschwerden ein. Im zweiten Halbjahr 2007 waren es noch 119 Berufungen und 199 Beschwerden.
„Schon für das Jahr 2005, also mit dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform, hatte die sächsische Justiz die Anzahl der Richterstellen bei den Sozialgerichten von 55 im Vorjahr auf 70 erhöht. Als Konsequenz aus der anhaltenden Verfahrenszunahme sind mittlerweile 87 Richter an den sächsischen Sozialgerichten tätig, weitere 24 am Landessozialgericht. In den nächsten Monaten wird es eine weitere Aufstockung um mindestens acht Richter geben. Im Spagat zwischen dem erforderlichen flexiblen Richtereinsatz und der Unversetzbarkeit der Richter verdient es besonderen Dank, wenn sich Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten freiwillig zu Gerichten mit hohem Geschäftsanfall abordnen lassen. Auch diese Bereitschaft zur Mehrarbeit zeigt, dass sich die sächsischen Bürgerinnen und Bürger auf einen schnellen, umfassenden und qualitativ hochwertigen Rechtsschutz der Justiz im Freistaat verlassen können,“ hob Justizminister Geert Mackenroth hervor.
Gut zu wissen:
Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Im SBG II führte es das Arbeitslosengeld II ein, das die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Arbeitsuchende betrifft und die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammenfasst. Das zugleich eingeführte SGB XII regelt die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Bedürftige.
Hartz IV betrifft bei den Sozialgerichten die Angelegenheiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe, neu ab 2005) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (neu ab 2005) sowie die Angelegenheiten nach dem SGB II (neu ab 2005; Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Leistungen zum Lebensunterhalt, z.B. Arbeitslosengeld II, Unterkunftskosten).
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- Quelle: /red
- Geändert am: 07.08.2008 - 08:43 Uhr
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