Leitfaden zur Betreuung und Vorsorge
Sachsen. Im Freistaat stehen über 65.000 Menschen unter Betreuung, weil sie ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen können - Tendenz steigend. Das Staatsministerium der Justiz hat deshalb die Informationsbroschüre "Betreuung und Vorsorge - ein Leitfaden“ neu aufgelegt.
Eigenverantwortung und rechtzeitige Vorsorge
Der Leitfaden gibt einen Überblick zum Betreuungsrecht und zeigt auf, wie sich die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse durch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall verwirklichen lassen. Die Broschüre enthält auch das bundeseinheitliche Muster einer Vorsorgevollmacht nebst Erläuterungen.
Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth mahnt Eigenverantwortung und rechtzeitige Vorsorge an: "Jeder von uns kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder im Alter in die Lage geraten, Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen zu können. Weit verbreitet ist jedoch die unzutreffende Vorstellung, im Fall der Hilfsbedürftigkeit dürften der Ehepartner oder die Kinder ohne weiteres die wesentlichen Entscheidungen treffen. Wer dann seine eigenen Vorstellungen zum Tragen bringen will, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen und eine Patientenverfügung errichten. Eine solche Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall der Hilfsbedürftigkeit."
Bezug:
Die Broschüre ist ab sofort beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung (Anschrift: Hammerweg 30, 01127 Dresden; Tel.: 0351/2103671, -72; Fax: 0351/2103681; E-Mail: publikationen@sachsen.de) und den Justizbehörden kostenlos erhältlich; zudem ist sie im Internet unter www.publikationen.sachsen.de eingestellt.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 18.07.2008 - 12:24 Uhr
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