Kulturraumgesetz entfristet
Sachsen. Als großartigen Schritt bezeichnete am 18. Juni 2008 die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, die Entfristung des Kulturraumgesetzes. "Heute ist ein großer Tag für die sächsische Kulturpolitik und für die Kultureinrichtungen im Land. Unser bundesweit einmaliges System regionaler und solidarischer Kulturförderung gilt nun dauerhaft. Gleichzeitig wird ein stabiler finanzieller Rahmen von 86,7 Millionen Euro festgeschrieben. Das gibt Planungssicherheit und Vertrauen in die Kulturpolitik des Landes", sagte die Ministerin in ihrer Rede im Sächsischen Landtag. "Sachsens Landesregierung und das Parlament setzen mit dem Kulturraumgesetz konsequent den Verfassungsauftrag um."
Kulturraumgesetz novelliert: Landesmittel auf 86,7 Millionen Euro erhöht
Der Sächsische Landtag hat am 18. Juni gleichzeitig die gesetzliche Verankerung der Aufstockung der Landeszuweisungen von bisher 76,7 auf 86,7 Millionen Euro beschlossen. Die zusätzlichen 10 Millionen Euro waren bisher lediglich durch den Koalitionsvertrag gesichert.
Hintergrund für die Novellierung des Kulturraumgesetzes ist die bevorstehende Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform, die im August 2008 in Kraft treten soll.
Mit Ausnahme der Kulturräume Oberlausitz-Niederschlesien und Leipziger Raum werden jeweils zwei ländliche Kulturräume - die infolge der Kreisgebietsreform mit den neuen Landkreisen identisch sind - zu einem größeren ländlichen Kulturraum zusammengefasst. Die urbanen Kulturräume Chemnitz, Dresden und Leipzig blieben unverändert bestehen.
Wie bisher wird es auch weiterhin kommunale Pflichtzweckverbände mit jeweils zwei Landkreisen als Mitgliedern geben. Die Umsetzung des Gesetzes wird künftig aller sieben Jahre evaluiert.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 18.06.2008 - 23:24 Uhr
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