Sachsen guckt aufs Rundfunk-Geld
Berlin. Die Rundfunkkommission der Länder hat gestern einen ersten Arbeitsentwurf des 12. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages vorgelegt. Er regelt den Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt und präzisiert ihn für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Auf Initiative des Freistaates Sachsen einigte sich die Rundfunkkommission darauf, dass die öffentlichrechtlichen Anstalten und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) beauftragt werden, die Kosten für alle neu beauftragten Angebote wie Handy-TV, Digital-Fernsehprogramme und Online-Präsenzen zu beziffern, damit die Auswirkungen der vorgesehenen Beauftragungen auf die künftige Höhe der Rundfunkgebühren erkennbar werden. Ferner wurde Einigung erzielt, dass mit Rücksicht auf die Gebührenzahler sportliche Großereignisse wie Fußball-Europameisterschaften und Olympische Spiele, aber etwa auch das Endspiel des DFB-Pokals sowie Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, wegen der erheblichen Rechtekosten nicht im Internet abrufbar sein sollen.
Beschneidung der öffentlichrechtlichen Anstalten gefordert
Geeinigt hat sich die Rundfunkkommission zudem darüber, dass "presseähnliche Angebote" der Öffentlich-Rechtlichen im Internet ausgeschlossen werden sollen. Der Begriff "elektronische Presse" soll im Text des Staatsvertrages keine Verwendung finden. Nach Ansicht der Rundfunkkommission soll es nicht nur keine elektronischen Ausgaben von Printmedien auf den Internet-Seiten des öffentlichrechtlichen Rundfunks geben, sondern auch keine journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen. Zum Schutz der Fachpresse werden auch Ratgeberportale ohne Sendungsbezug ausgeschlossen. Eine Negativ-Liste schließt zahlreiche weitere Internet-Angebotsarten für die öffentlichrechtlichen Anstalten aus.
Die Länder werden diese Vorschläge nun der EU-Kommission unterbreiten und mit ihr diskutieren. Brüssel hatte eine klarere Definition des öffentlichrechtlichen Auftrags eingefordert.
Kommentar:
Sachsen hat sich, so scheint es, auf die Fahnen geschrieben, Strukturen der Medienlandschaft zu zementieren. Insoweit dadurch der per GEZ zwangsbezahlte Tatendrang der öffentlichrechtlichen Anstalten auf das beauftragte Maß zurückgeführt wird, liegt das vordergründig im Interesse des Gebührenzahlers.
Was aber nicht gelingen wird ist, die zunehmend komplexe Medienwelt zu regulieren. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht.
Allerdings sollte es dem rundfunkteilnehmenden Bürger schon ein paar GEZ-Euros wert sein, dass neue Medien abseits vom Privatklaumauk mit substanziellen und verlässlichen Informationen daherkommen.
So gesehen sollten die Öffentlichrechtlichen durchaus eine Vorreiterrolle in der neuen digitalen Medienwelt von Internet bis Handy-TV einnehmen,
mein Ihr Fritz Stänker
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- Quelle: /red | /FRS
- Geändert am: 13.06.2008 - 23:57 Uhr
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