Investitionen in Stadtentwicklung
Sachsen. Der jetzt erfolgte Erlass einer Verwaltungsvorschrift dient der Umsetzung der im Operationellen Programm 2007-2013 des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beschriebenen Vorhaben „Nachhaltige Stadtentwicklung“ und „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“. Bis 2013 stehen EFRE-Mittel für die „Nachhaltige Stadtentwicklung“ in Höhe von 109,89 Mio. Euro und zur „Brachflächenrevitalisierung“ in Höhe von 49,95 Mio. Euro zur Verfügung.
Sächsisches Kabinett billigt Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
Im Abschnitt „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ ist vorgesehen, ca. 15 bis 20 benachteiligte Städte und Stadtgebiete in Sachsen, die besonders von den Folgen des demografischen Wandels be¬troffen sind, auf der Grundlage eines integrierten, gebietsbezogenen Handlungskonzepts in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung nachhaltig zu fördern und zu unterstützen.
Die sächsischen Städte sind wie alle Städte Europas die Motoren der Regionen. Seit 1989/90 müssen die sächsischen Städte im Wettbewerb mit standortbevorzugten Städten in Westdeutschland einen gewaltigen Modernisierungsprozess bestehen. Zudem müssen die Städte jetzt den Folgen des demographischen Wandels begegnen. Da sie dies aus eigener Kraft nicht immer bewerkstelligen können, bedürfen sie der Unterstützung für die Bewältigung dieser Zukunftsanforderungen. Nur wenn es durch gezielte Maßnahmen gelingt, diesen Prozess zu steuern, können die urbanen Qualitäten gesichert werden.
Die Förderung richtet sich an Stadtquartiere, in denen sich städtebauiche, ökonomische und ökologische Probleme sowie Bildungsdefizite konzentrieren. Erreicht werden sollen eine demographische Stabilisierung der Städte sowie die bauliche und infrastrukturelle Anpassung an den reduzierten Bedarf. Mobilisiert werden soll zudem die vorhandene Leistungsbereitschaft der Bürger, um damit die Basis für Beschäftigung und Lebensqualität zu legen.
Gefördert werden deshalb Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern:
- Infrastruktur/städtebauliche Situation,
- Bürgergesellschaft,
- qualifizierte Freizeitgestaltung,
- Wirtschaft und
- Programmbegleitung.
Die Gemeinden entscheiden damit selbst über die Schwerpunkte, die sie bei der Entwicklung des Gebietes setzen wollen. Mit den fünf Handlungsfeldern steht ihnen ein breites Förderspektrum zur Verfügung. Es kann beispielsweise von Infrastrukturmaßnahmen über die Unterstützung von Vereinen und Bürgerinitiativen, Konzepten zum Schutz vor Kriminalität und Extremismus bis zu Bildungsinitiativen für Kinder im außerschulischen Bereich reichen. Aber auch Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Aufbau von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen sind denkbar. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Gemeinden ein zusammenhängendes Gebiet zur Förderung ausweisen, das mindestens 2 000 Einwohner besitzt. Die Auswahl der Gebiete ist an bestimmte Indikatoren wie z. B. Bevölkerungsstruktur, Arbeitslosenquote und Gebäudeleerstand geknüpft.
Die sächsischen Kommunen werden jetzt umgehend durch eine öffentliche Ausschreibung aufgefordert, ihre integrierten Handlungsvorschläge und Programme zur Quartiersentwicklung vorzulegen, die die besondere Benachteiligung des ausgewählten Stadtquartiers aufzeigen und einen Handlungsrahmen zur Entwicklung des Gebiets vorstellen sollen. Unter den eingegangenen Konzepten werden diejenigen Berücksichtigung in der Förderung finden, die die in der VwV Stadtentwicklung 2007-2013 genannten Ansätze Erfolg versprechend umsetzen. Es ist vorgesehen, dass die von den Gemeinden vorgelegten Anträge durch die Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörden geprüft und beschieden werden.
Im Abschnitt „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“ wird den Kommunen als Antragstellern eine Förderung angeboten, die sich insbesondere auf den Abriss, die Beräumung, die Altlastenbeseitigung, die Sicherung von Gebäuden sowie die Renaturierung und damit konkret verbundene umweltgerechte Nachnutzungen erstreckt. Ziel ist es, durch die Beräumung von Brachflächen und die Sicherung von Gebäuden Flächen und Gebäude für neue Nutzungen vorzubereiten oder renaturierte Flächen für eine ökologische Stadtentwicklung im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung verfügbar zu machen. Im Gegensatz zur Strukturfondsperiode 2000-2006 kommt es hierbei nicht mehr vorrangig auf eine gewerbliche Nachnutzung an. Es muss sich jedoch um eine Brachfläche handeln, die in einem städtischen Gebiet oder einer städtischen Randlage liegt und nach 1870 erschlossen und bebaut worden ist. Als Brachflächen wird hierbei jede ehemals industriell, gewerblich, verkehrstechnisch oder militärisch genutzte Fläche verstanden, die aufgrund des strukturellen Wandels, der militärischen Abrüstung oder der Umgestaltung von Stadtgebieten nicht mehr genutzt werden.
Auch für diesen Programmteil wird eine Ausschreibung erfolgen. Bewilligungsstelle sind wiederum die Regierungspräsidien.
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Kofinanzierung erfolgt durch kommunale Mittel. Der Anteil der Gemeinde kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen durch andere öffentliche Mittel ersetzt werden.
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- Quelle: /red
- Geändert am: 20.05.2008 - 19:11 Uhr
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