Kommunen werden keine Mittel verwehrt

Sachsen. Bezüglich von Überlegungen zu einem Vorsorgemodell im kommunalen Finanzausgleich stellt das sächsische Finanzministerium klar, dass den Städten, Gemeinden und Kreisen im Freistaat keine Mittel verwehrt oder verweigert werden sollen. Es geht auch nicht darum, bei der finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat zu sparen oder Mittel aus dem Finanzausgleich zur Absicherung der Bürgschaft für die Sachsen LB / Sachsenbank zu verwenden.

Vorsorge für Einnahmen-Ausfälle

Vielmehr soll gerade für die Kommunen Vorsorge getroffen werden, da ab 2009 die Solidarpaktmittel für den Aufbau Ost jährlich um jeweils rund 200 Millionen Euro zurückgehen und auch der Bevölkerungsrückgang zu geringeren Einnahmen führen wird.

Diese Effekte sollen mit einem Vorsorgemodell abgefedert werden. Dies werde, so das sächsische Finanzministerium, im Grundsatz auch von den beiden kommunalen Landesverbänden mitgetragen.

Über die Ausgestaltung des Vorsorgemodells werden in naher Zukunft mit den beiden kommunalen Landesverbänden Gespräche geführt, weshalb noch keine konkreten Aussagen über das „Wie“ möglich sind.

Ziel sei es, eine kontinuierliche Entwicklung der so genannten allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern und allgemeinen Schlüsselzuweisungen (aus dem kommunalen Finanzausgleich) zu erreichen.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 16.05.2008 - 19:16 Uhr
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