Neue Gesetze für Kinderschutz nötig

Dresden. Vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Fälle von Kindstötungen hat Sachsens Familienministerin Helma Orosz heute eine baldige Ergänzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gefordert: „Für einen wirksamen Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung brauchen wir weitere gesetzliche Änderungen. Hier ist vor allem der Bund gefragt. Die Jugendämter vor Ort benötigen eine noch differenziertere Ausgestaltung von Befugnissen und Vorgaben, wie sie mit Fällen einer Kindeswohlgefährdung umgehen sollen."

Jugendämter in die Pflicht nehmen

Die Ministerin begrüßte die vom Bund geplante Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ausdrücklich. So sollen die Jugendämter künftig verpflichtet werden, bereits beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einen Hausbesuch durchzuführen.

„Weiterhin ist es notwendig, dass auch Stellen außerhalb der Jugendhilfe, wie etwa Kinderärzte, Hebammen und Schulen, durch entsprechende Vereinbarungen mit den Jugendämtern verpflichtet werden, möglichen Kindeswohlgefährdungen nachzugehen“, forderte Orosz weiter.

Orosz erwartet vom nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten im Juni, dass man sich auf entsprechende Maßnahmen einschließlich deren Finanzierung verständigt, um künftig eine noch effektivere Arbeit der Jugendämter zu ermöglichen.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 30.04.2008 - 14:20 Uhr
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