Schutz für Kreditnehmer vor dem Verkauf von Darlehensforderungen durch Banken

Deutschland. Der vermehrte Verkauf von Darlehensforderungen durch Banken und die öffentliche Berichterstattung darüber führt zu großer Verunsicherung von Kreditnehmern und Grundstückseigentümern. Die bekanntgewordenen Fälle verdeutlichten, dass gesetzgeberische Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kreditnehmer notwendig sind, so das sächsische Finanzministerium.

Finanzausschuss fordert „Kreditnehmerschutzgesetz“

Die Finanzminister der Länder haben sich deshalb in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates vom 10. April 2008 für eine Stärkung der Rechte von Kreditnehmern ausgesprochen, die durch das "Kreditnehmerschutzgesetz" gewährleistet werden soll.

dazu der sächsische Finanzminister Stanislaw Tillich: „Der vermehrte Verkauf von Darlehensforderungen durch Banken und die daraus resultierenden Probleme für die betroffenen Kreditnehmer zeigen, dass die Rechte von Kreditnehmern unbedingt gestärkt werden müssen. Der richtige Weg ist zum einen eine Informationspflicht der Bank gegenüber ihrem Kunden, wenn es zu einem Verkauf kommt. Außerdem sollen Banken ein Darlehen nicht schon dann kündigen können, wenn der Kreditnehmer mit einem Bagatellbetrag im Rückstand ist. Hier muss eine Grenze gezogen werden, wie wir es mit diesem Gesetzentwurf erreichen wollen.“

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 10.04.2008 - 15:48 Uhr
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