Oma und Opa werden immer wichtiger

Deutschland. Die ältere Generation wird - ob ihres sicheren und nun sogar wieder leicht steigenden Einkommens - immer wichtiger als "soziale Zuschussstelle" für Kinder und ganze Familien. Auf jeden Fall hat das Bundeskabinett am 25. April 2007 dem Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zugestimmt und damit den Weg zu einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007 freigemacht.

Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli

Dem SOZIALblatt liegt folgende Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor:

Die Renten werden zum 1. Juli 2007 erstmals nach mehreren Jahren wieder steigen können. Mit dem Beschluss der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung durch das Bundeskabinett werden nach Zustimmung des Bundesrats die gesetzlichen Altersbezüge zur Mitte des Jahres um 0,54 Prozent angehoben - in Ost wie in West.

Der sich nach der Erhöhung ergebende, ab dem 1. Juli 2007 maßgebende neue aktuelle Rentenwert wird 26,27 Euro und der neue aktuelle Rentenwert (Ost) 23,09 Euro betragen. Der aktuelle Rentenwert ist Berechnungsgrundlage für die jeweils individuelle Rentenhöhe.

Die Rentenanhebung wird möglich durch die positiven Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006. Pro Jahr fließen durch den Aufschlag 1,2 Milliarden Euro zusätzlich an die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner hierzulande. Sie profitieren damit vom fortgesetzten Aufschwung in Deutschland.

Die Anpassung der Altersbezüge erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach einer Reihe gesetzlich festgeschriebener Kriterien.

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt 0,98 Prozent in den alten und 0,4 Prozent in den neuen Bundesländern. Allerdings haben sich 2006 Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") ergeben, die bei der Rentenwertbestimmung mit 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Daneben wird bei der Anpassung der Renten seit 2005 mit dem Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigt. In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre, die zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl von Beschäftigten geführt haben, bemerkbar. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor mit knapp plus 0,2 Prozent anpassungssteigernd.

Die Veränderung der aktuellen Rentenwerte hat auch Auswirkungen auf andere Größen und Bereiche der Sozialversicherung. So werden im Rahmen der vom Kabinett gebilligten Verordnung auch Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte angepasst, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen festgelegt.

In der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2007 der neue allgemeine Rentenwert 12,13 Euro und der neue allgemeine Rentenwert (Ost) 10,66 Euro. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern zwischen 297 Euro und 1.186 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern zwischen 257 Euro und 1.029 Euro monatlich. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern 1,0054 und in den neuen Bundesländern ebenfalls 1,0054.


Detaillierte Hintergrundinformationen:


Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 werden der ab dem 1. Juli 2007 maßgebende aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der ab dem 1. Juli 2007 maßgebende allgemeine Rentenwert und der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Altersicherung der Landwirte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften festgesetzt. Darüber hinaus werden im Rahmen dieser Verordnung auch die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen bestimmt.

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2007 maßgebenden neuen aktuellen Rentenwerte und damit der neuen Monatsbeträge (für die Bruttorenten) wird die Lohnentwicklung des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Die Bruttolöhne sind gestiegen - in den alten Ländern um 0,91 Prozent und in den neuen Ländern um 0,90 Prozent. Erstmals bei der Rentenanpassung wurden die Bruttolöhne des vorangegangenen Jahres um die Entwicklung der beitragspflichtigen Versichertenentgelte korrigiert. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt deshalb 0,98 Prozent in den alten und 0,4 Prozent in den neuen Bundesländern.

Allerdings haben sich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahr 2006 auch Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für ihre steuerlich geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“) ergeben, die zu berücksichtigen sind. Davon wird bei der Bestimmung der neuen aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2007 eine Belastungsveränderung von 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Seit dem Jahr 2005 wird darüber hinaus durch den Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung
des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Sinkt die Anzahl der Beitragszahler, fällt die Rentenanpassung bei unveränderter Anzahl der Rentenempfänger geringer aus.
Umgekehrt wirkt sich ein Anstieg an Beitragszahlenden positiv auf die Rentenanpassung aus. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen.

In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre, die zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl an Beschäftigten geführt haben, bemerkbar. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor mit knapp plus 0,2 Prozent anpassungssteigernd.

Unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich zum 1. Juli 2007 der neue aktuelle Rentenwert von 26,27 Euro. Er erhöht sich damit gegenüber dem bis zum 30. Juni 2007 geltenden aktuellen Rentenwert um 14 Eurocent. Der zum 1. Juli 2007 neu festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) würde bei Anwendung der Rentenanpassungsformel (Ost) rechnerisch 22,98 Euro betragen und sich damit gegenüber dem bis zum 30. Juni 2007 geltenden aktuellen Rentenwert (Ost) nur um einen Eurocent oder
0,04 Prozent erhöhen. Aufgrund einer besonderen Schutzklausel ist der aktuelle Rentenwert (Ost) jedoch mindestens um den Vomhundertsatz anzupassen, um den der aktuelle Rentenwert angepasst wird. Somit beträgt der zum 1. Juli 2007 neu festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) 23,09 Euro.

Der allgemeine Rentenwert und der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändern sich zum 1. Juli 2007 in dem Maße, in dem sich der aktuelle Rentenwert bzw. der aktuelle Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Der neue allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 2007 beträgt 12,13 Euro, der neue allgemeine Rentenwert (Ost) ab dem 1. Juli 2007 beträgt 10,66 Euro.

Die Anpassung der aktuellen Rentenwerte wird auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern 1,0054 und in den neuen Bundesländern ebenfalls 1,0054. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern zwischen 297 Euro und 1.186 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern zwischen 257 Euro und 1.029 Euro monatlich.

Erstmalig wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung auch der Ausgleichsbedarf bzw. der Ausgleichsbedarf (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen. Der Ausgleichsbedarf beschreibt, in welchem Umfang seit 2005 eine Dämpfungswirkung des Nachhaltigkeitsfaktors oder des „Riester-Faktors“ nicht realisiert wurde. Er entsteht, wenn aufgrund einer gesetzlichen Schutzklausel eine Rentenkürzung unterbleibt, die durch die Wirkung der Dämpfungsfaktoren
eigentlich geboten wäre. Dies war in den Jahren 2005 und 2006 der Fall.

Der Ausgleichsbedarf beträgt bislang 1,75 Prozent in den alten und 1,3 Prozent in den neuen Bundesländern. Durch die diesjährige Anpassung verändert er sich nicht, weil die Schutzklausel keine Anwendung findet. Die besondere Schutzklausel, die in diesem Jahr die Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) auf der Grundlage des für die alten Bundesländer geltenden Beitragssatzes sichergestellt hat, erhöht den Ausgleichsbedarf nicht. Auf die Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 hat der Ausgleichsbedarf keinen Einfluss.

Erst ab dem Jahr 2011 erfolgt eine Verrechnung, indem Rentenerhöhungen bis zum vollständigen Abbau des Ausgleichsbedarfs halbiert werden.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 25.04.2007 - 13:33 Uhr
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