Neue Wohnraumförderung
Sachsen. Das Kabinett hat am 24.04.2007 neue Förderprogramme für den Wohnungsbau beschlossen. Schwerpunkte bilden die Bereiche Mehrgenerationenwohnen, energetische Sanierung und Eigentümersicherung.
Die finanziellen Mittel für diese Programme erhält der Freistaat Sachsen vom Bund im Zuge der Föderalismusreform. Es handelt sich dabei um die Kompensationsmittel für den Wegfall der bisherigen Mischfinanzierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Für die neuen Programme stehen für das Jahr 2007 5,4 Mio. Euro und für das Jahr 2008 17,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Focus der Verwaltungsvorschriften Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung liegt auf der Anpassung von langfristig benötigtem Wohnraum an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und die sich verändernden Lebensformen sowie der Verbesserung des energetischen Zustandes des Wohnungsbestandes in Anbetracht stetig wachsender Mietnebenkosten. Dabei sind sowohl Mietwohnraum als auch Wohneigentum förderfähig.
Gewährt werden zinsgünstige Darlehen bis max. 50.000 Euro pro Wohneinheit des geförderten Gebäudes. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinshöhe beträgt vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr und ab dem11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt 5.000 Euro.
Um eine zielgenaue und nachhaltige Förderung zu sichern, ist die Vergabe der Fördermittel an Gebietskulissen geknüpft. Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn sich das Gebäude in der Innenstadt oder in einem Gebiet befindet, dass nach den jeweiligen städtebaulichen Entwicklungsplanungen der Gemeinde dauerhaft erhalten bleiben soll.
Mit der Verwaltungsvorschrift Eigentümersicherung erfolgt eine Unterstützung für Eigentümer, die Probleme bei der Sicherung der Finanzierung von mit Fördermitteln errichteten Eigenheimen haben. Diese Unterstützung ist zeitlich befristet und setzt eine Verbesserung der Einkommens- und Vermögenssituation sowie die vorherige Inanspruchnahme bestehender banktechnischer Möglichkeiten voraus.
Den Antrag stellen für alle drei Programme muss der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank
Kommentare (2)
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Förderung von Energiesparmaßnahmen
von pia am 24.04.2007 - 17:43:31
Der Niedrigenergiehausstandard sollte für alle Häuser, auch für ältere Hauser "Standard" werden. Dämmungsmaßnahmen für Häuser müssen unbedingt gefördert werden. Energiekosten könnten so verringert werden und die Nebenkosten für jeden Mieter oder Hauseigentümer fallen geringer aus.
Niedrigenergiehaus als Standard
von Kaiser von Zittau am 24.04.2007 - 23:36:02
Förderung heißt - soweit ich das kenne - nur Zinsverbilligung, also muss der Hausbesitzer doch zahlen. Und die Wirksamkeit von Wärmedämmung wird, so neuste Untersuchungen, oft übertrieben dargestellt. Das Klima im Niedrigenergiehaus soll auch nicht toll sein, schimmelanfälllig und so.
- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 24.04.2007 - 16:52 Uhr
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