Treibt die Sozialkasse Bau die Dresdner Reinigungsfirma LupoClean in den Ruin?

Treibt die Sozialkasse Bau die Dresdner Reinigungsfirma LupoClean in den Ruin?

Dresden, 16. August 2017. Tagtäglich Kunststoffböden zum Glänzen zu bringen ist das Kerngeschäft der Dresdner LupoClean GmbH. Um Flächen widerstandfähiger zu machen und leichter säubern zu können, bringen die Mitarbeiter auch Imprägnierungen auf – beispielweise das bekannte Bohnerwachs. Besonders stolz ist das Unternehmen jedoch auf sein eigenes Mittel zum Oberflächenschutz für Natur- und Kunststeine, worauf es ein Patent hielt. Kaufen im Handel kann man das Produkt nicht, es wird nur bei entsprechender Auftragserteilung von LupoClean selbst auf Wände und Böden angewendet. Doch eben jenes Patent ist nun Ausgangspunkt für einen erbitterten Rechtstreit, der das Unternehmen in Existenznot bringen könnte. Nach einem für LupoClean erfolgreichen ersten Prozess geht der Fall am diesen Donnerstag, dem 17. August 2017, in die nächste Runde.

LupoClean nennt es eine Farce

LupoClean nennt es eine Farce
Symbolfotos: Der Job im Reinigungsgewerbe ist anstrengend. Wenn dann noch der Arbeitgeber in seiner Existenz gefährdet wird, ist das für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unverständlich.

Entsprechend ihres Kerngeschäftes zählt die LupoClean GmbH zur Gebäudereinigungsbranche und zahlt den entsprechenden Tariflohn an ihre Beschäftigten. Ihr Patent rief jedoch Anfang 2014 die Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau) auf den Plan, dem zusammengeführten Dachverband der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK): Innerhalb kurzer Zeit entschied die SOKA-Bau, dass das Unternehmen Betonschutzarbeiten ausführe, die der Instandsetzung, Instandhaltung, Herstellung und Änderung von Bauwerken dienen, daher falle es unter den allgemeingültigen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Die Beitragspflicht legte die SOKA-Bau vier Jahre rückwirkend fest und fordert nun insgesamt 191.324,35 Euro – ein Dolchstoß für das mittelständische Unternehmen.

Uwe Rischer, geschäftsführender Gesellschafter von LupoClean, empört diese Festlegungt. "Unsere Imprägnierung soll lediglich chemische Witterungsprozesse verhindern. Aber wir nehmen doch mit der Oberflächenveredelung keinerlei bauseitige Veränderung vor!", wehrt sich Rischer gegen den Vorwurf, einen Betonsanierungsbetrieb zu führen. "Abgesehen davon machen die Aufträge, bei denen wir das Produkt verwenden, gerade einmal zehn Prozent unseres Umsatzes aus. Das Hauptgeschäft sind Reinigungsarbeiten und die Imprägnierung von elastischen Bodenbelägen", erläutert Rischer weiter. Darin sieht auch sein Anwalt Dr. Maximilian Krah einen Fallstrick für die Entscheidung der SOKA-Bau: "Der Tarifvertrag besagt eindeutig, dass nur Betriebe unter das VTV fallen, welche die Leistungen überwiegend erbringen."

Der erste Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin am 16. März 2017 brachte LupoClean bereits einen Etappensieg, doch die SOKA-Bau legte Berufung ein. Damit geht der Rechtsstreit nun diese Woche vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in die nächste Instanz. "Natürlich werden wir auch dieses Verfahren gewinnen", ist Anwalt Krah optimistisch.

Der Fall der LupoClean GmbH ist auch Teil des Projektes "Bürokratie-Therapie" der gemeinnützigen Werner-Bonhoff-Stiftung. Bei diesem können Unternehmer ihre negativen Bürokratie-Erfahrungen mit anderen teilen, um Verbesserungsprozesse "von unten nach oben" in Gang zu bringen. Herausragende Beispiele zeichnet die Stiftung mit dem "Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel" und 50.000 Euro aus – LupoClean hat sich schon mal beworben.

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  • Quelle: red | Foto Frau mit Brille: voltamax / Yerson Retamal, Foto Frau am Eimer: peter774 / Peter Wilhelm, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Geändert am: 16.08.2017 - 19:09 Uhr
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