Ferienzuschüsse für Familien in Sachsen 2016 wieder möglich
Görlitz, 1. Februar 2016. Aus sächsischen Haushaltsmitteln kann Familien mit Wohnsitz in Sachsen in diesem Jahr ein finanzieller Zuschuss von 7,50 Euro pro anspruchsberechtigte Person und Urlaubstag gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 525,00 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten beziehungsweise 700,00 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 300,00 Euro für jedes weitere Familienmitglied liegt.
Unbedingt vor dem Urlaub beantragen!
Ein Zuschuss pro teilnehmendes Kind und Urlaubstag kann gewährt werden, wenn das Familienbruttoeinkommen unter 650 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten beziehungsweise 800 Euro bei Alleinerziehenden zuzüglich 400 Euro für jedes weitere Familienmitglied beträgt.
Gefördert werden einmal pro Jahr Familienferien in Deutschland, die durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als geeignet anerkannt werden. Die geförderte Feriendauer beträgt mindestens 7 und höchstens 14 Tage.
Wie wird beantragt?
Der Zuschuss muss unbedingt vor Urlaubsantritt beantragt werden und wird nach Urlaubsende ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht, die Geldmittel stehen nur im Rahmen des sächsischen Haushalts zur Verfügung.
Anträge und Anfragen vor dem Urlaub an:
Caritas-Regionalstelle Görlitz
Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz.
Tel. 03581 - 40 11 54 oder 42 00-20
Fax 03581 - 42 00-29
E-Mail ferienfoerderung@caritasgoerlitz.de
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- Quelle: red | Foto White77 / Kris, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Geändert am: 01.02.2016 - 15:55 Uhr
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