Zur Novelle des Gesetzes für Schulen freier Träger
Dresden, 8. Juli 2015. Mit der Novelle des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft reagiert der Landtag auf das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013, in welchem er die Bezuschussung der freien Schulen in weiten Teilen als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Wenn die Neuregelung auch zu einer spürbaren Verbesserung für die freien Schulen führt, so bleibt sie aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Schulen in freier Trägerschaft (AGFS) doch auf halbem Wege stehen.
Position der AGFS
In einer Pressemitteilung der AGFS heißt es:
Der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gingen intensive Gespräche zwischen Regierung und Abgeordneten mit Träger- und Elternvertretern voraus. Dabei wurden offen die Probleme angesprochen, insbesondere die verfassungsgebotene Entlastung der Eltern sowie die Notwendigkeit, die Lehrer vergleichbar den Lehrern an öffentlichen Schulen zu bezahlen. Nur so kann der Verfassungsauftrag erfüllt werden, wonach das Schulwesen gemeinsam und gleichberechtigt von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getragen werden soll. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz können beide Aufgaben leider nicht gleichermaßen erfüllt werden.
Bei den Bezugsgrößen für den Zuschuss wurden sowohl im Personal- als auch im Sachbereich nicht alle relevanten Kosten berücksichtigt, außerdem wurde der Personalkostenansatz zusätzlich um weitere 10 Prozent gekürzt. Damit decken die Zuschüsse auch perspektivisch nur 60 bis 75 Prozent der Kosten vergleichbarer öffentlicher Schulen.
Schon vor der letzten Gesetzesänderung im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung im Jahr 2010 haben die Freien Träger eindringlich auf die Notwendigkeit der Verfassungskonformität hingewiesen. Damals wurde mit Hinweis auf ein Gutachten, wonach die Änderungen verfassungskonform seien, die Kritik zurückgewiesen. Mit dem Urteil von 2013 hat das Verfassungsgericht die kritische Sicht der Freien Träger bestätigt.
Auch dieses Mal haben viele Experten im Rahmen der öffentlichen Anhörung Bedenken vorgetragen und diese begründet – und wieder werden sie fast vollständig mit dem Hinweis auf ein eigenes Gutachten vom Tisch gewischt, ohne dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten und Bedenken erfolgt ist.
Es ist für die Betroffenen frustrierend, diese Haltung hinnehmen zu sollen, müssen doch vorwiegend die Eltern für die Mittel aufkommen, die den Trägern vorenthalten werden, um gute Schule zu ermöglichen. Und es wird wieder lange dauern, bis der Weg über das Gericht die neue Gesetzeslage bewertet hat.
Es ist sehr bedauerlich, dass Landesregierung und Landtag erneut nicht den Mut hatten, eine verfassungskonforme Lösung zu schaffen. Die Neuregelung macht deutlich, dass noch ein weiter Weg gegangen werden muss, bis wirklich von einer gemeinsamen und gleichberechtigten Gestaltung des Schulwesens durch öffentliche und freie Träger gesprochen werden kann.
Kommentare (0)
- Bisher keine Kommentare
- Kommentar schreiben
- Quelle: red
- Geändert am: 08.07.2015 - 20:02 Uhr
- Bisher 3340 mal aufgerufen