Ältere Arbeitslose müssen abwarten

Bautzen. Die Agentur für Arbeit Bautzen informiert zur geplanten Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für Arbeitslosengeldempfänger ab 50 Jahre. Sicher ist überhaupt noch nichts.

Noch keine Verlängerung des Arbeitslosengelds ab 50

Die Gesetzesänderung , die eine Verlängerung der Anspruchsdauer für Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind, beinhaltet, ist bisher lediglich geplant. Nach derzeitigem Stand ist mit einer abschließenden Entscheidung des Gesetzgebers erst ab Mitte Februar 2008 zu rechnen. Deshalb ist die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung noch nicht bekannt.

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes darf und kann die Agentur für Arbeit Bautzen über Arbeitslosengeldansprüche natürlich nur nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. An diesem Vorgehen wird sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes nichts ändern.

Wenn aber das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft tritt, wird die Agentur für Arbeit alle Ansprüche potenzieller Leistungsempfänger daraufhin überprüfen, ob eine verlängerte Anspruchsdauer besteht und die erforderlichen Änderungen veranlassen. Sollte die Mitwirkung Betroffener erforderlich sein, werden sich Mitarbeiter der Arbeitsagentur melden.

Damit für Leistungsempfänger erst gar keine Nachteile entstehen können rät die Agentur, sich wie bisher für Eingliederungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Alle Änderungen in den Verhältnissen (wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsaufnahme, Bezug einer anderen Sozialleistung, sonstige Gründe für den Wegfall der Leistung) sollten unverzüglich Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet werden. Damit kann eventuellen Verzögerungen bei der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes vorgebeugt werden.

Sollten Bürger nach Auslaufen Ihres jetzigen Anspruches auf Arbeitslosengeld finanzielle Hilfe in Form der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) benötigen, so sollten Sie einen entsprechenden Antrag unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung (Arge / Stadt / Gemeinde) stellen. Da das Arbeitslosengeld II nicht rückwirkend gezahlt werden kann, können so etwaige Nachteile vermeiden werden.

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  • Quelle: /red
  • Geändert am: 15.01.2008 - 01:11 Uhr
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