Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften
Dresden. Das Urteil vom 20. Dezember 2007 sei eine Bestätigung für die haltung der Sächsischen Staatsregierung während des Gesetzgebungsverfahrens zu Hartz IV. In diesem Sinne äußerte sich die sächsische Sozialministerin Helma Orosz. Die Staatsregierung habe sich aus Gründen der Klarheit stets gegen das ARGE-Modell ausgesprochen.
Gezahlt wird auf jeden Fall
Das Bundesverfassungsgericht hatte im deezember 2007 entschieden, dass die Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen eine Mischverwaltung darstellen, die im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Es müsse klar zugeordnet sein, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".
Somit ist der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, bis spätestens Ende 2010 gesetzliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu schaffen, die zu eindeutigen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes führen. "Damit wird die Bundesregierung auch wieder über eine Übertragung der Zuständigkeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Kommunen nachdenken müssen", so Orosz.
Angst um seine Geldbezüge muss keiner der Betroffenen haben. "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Betroffenen auch weiterhin von den Arbeitsgemeinschaften die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen", stellte die Ministerin klar.
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 05.01.2008 - 10:59 Uhr
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