Zur sächsischen Kinder- und Familienpolitik

Dresden. Kinder sollen im Freistaat Sachsen so aufwachsen, dass sie alle Möglichkeiten haben, ihre Talente zu entdecken und ihre Vorstellungen umzusetzen. Dafür bauen sollen die vorhandenen Lebensperspektiven von Kindern weiter ausgebaut und Eltern dabei unterstützt werden, die Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen. Die Entscheidung für Kinder soll erleichtert werden. Daher stehen Familien, so das Sozialministerium, im Mittelpunkt der Politik.

Das Sozialministerium äußert sich

Im Jahr 2006 gab es in Sachsen 10.000 mehr Kinder als 1994. Das zeigt, dass sich immer mehr Menschen in Sachsen wieder bewusst für Kinder entscheiden. Durch das Landeserziehungsgeld und die umfangreichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten tragen wir dazu bei.

Der Großteil der Eltern wird seiner Verantwortung gerecht. Die Mehrheit der sächsischen Kinder wächst wohlbehütet in ihren Familien auf. Aber nicht immer gelingt es einzelnen Eltern, sich den Herausforderungen, die Kinder an einen stellen, gerecht zu werden. Nach Schätzungen werden bis zu 20 % der Kinder in Deutschland vernachlässigt, oft auch misshandelt. Die erschrecken-den Fälle von Kindstötungen in Deutschland haben die Gesellschaft aufgeschreckt und uns zum Handeln bewegt.

Bundesweit wird gegenwärtig die Frage der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen diskutiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit einer gesetzlichen Regelung die Probleme einfach zu lösen wären. Das sehen wir anders. Solche Gesetze sorgen für mehr Bürokratie und nicht für Lösungen. Um das zu verhindern, haben wir ein ?Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz? entwickelt: Wir wollen schneller reagieren und vorsorgen. Wir wollen Eltern unterstützen und die Kinder beschützen.

Um unser Ziel zu erreichen, fördern wir bis 2009 Netzwerkarbeit in allen sächsischen Gebietskörperschaften. In zwei Landkreisen und drei kreisfreien Städten gibt es zusätzlich ein Landesprojekt ?Netzwerk für Kinderschutz in Sachsen?. Bei diesem Projekt werden bis 2011 der Aufbau und der Erfolg einer engeren Zusammenarbeit untersucht. Angeschlossen an dieses Landesprojekt ist ein weiteres Forschungsprojekt mit dem Titel ?Pro Kind Sachsen?. Hier wird die Wirkung eines intensiven Hausbesuchsprogramms auf Eltern mit dem ersten Kind und in besonderen Belastungssituationen untersucht.

Weitere Maßnahmen sind in einem vorläufigen 17 Punkte umfassenden Katalog beschrieben. Beispielhaft sind zu nennen:

- Installierung eines multiprofessionell besetzten Fachausschusses für Kinderschutz auf Landesebene.
- Erstellung eines Fortbildungscurriculum für Kinder- und Jugendärzte.
- Entwicklung und Einführung von geeignetem Schulungsmaterial für Arzthelferinnen und sonstigem medizinischen Personal in den gynäkologischen und pädiatrischen Praxen.
- Erstellung und Durchführung spezieller Fortbildungen oder Handreichungen für die pä-dagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen.
- Melderechtliche Sicherstellung von Geburten an die Jugendämter.
- Qualitätssicherung für die personelle Ausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), dazu auch Fortbildungen.
- Einführung von einheitlichen, bewährten Diagnoseinstrumentarien wie beispielsweise dem Stuttgarter Kinderschutzbogens für die Kinderschutzarbeit des ASD.
- Kompetenzerweiterung für Hebammen.
- Veröffentlichung von Informationen für Eltern über Termine und Inhalte der Früherken-nungsuntersuchungen.
- Unterstützung von Anreizen zur Steigerung der Motivation von Eltern für eine Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen.
- Veröffentlichung von best practice Projekten regionaler Netzwerke in Sachsen.
- Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Kinderschutzbelange.

Das sind überwiegend Maßnahmen, für die wir kein Gesetz brauchen. Es sind Maßnahmen, welche die gleichen Ziele wie andere Bundesländer mit ihren gesetzlichen Regelungen haben, aber ohne Schaffung einer neuen Bürokratie verwirklicht werden. Damit können wir Eltern frühzeitig in Überforderungssituationen helfen und Kinder besser vor Vernachlässigung und Missbrauch beschützen.

Der Freistaat Sachsen wird weiter Mittel zur Stärkung des ASD bei den Jugendämtern einsetzen. Diese sollen eine Familien aufsuchende Sozialarbeit fördern. Gleichzeitig sollen die Rechte des Jugendamtes erweitert werden. Die Bediensteten des Jugendamtes werden landesgesetzlich berechtigt, Verbindung mit dem Kind oder dem Jugendlichen aufzunehmen und zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher die Räume, die ihrem Aufenthalt dienen, zu betreten. Damit ist ein direktes Betretungsrecht der Wohnung aus Kinderschutzgründen künftig auch gesetzlich verankert.

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 18.12.2007 - 22:40 Uhr
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