Entschädigung für in die SBZ/DDR entlassene Kriegsheimkehrer

Berlin | Dresden. Der Bundesrates hat am 5. Dezember 2007 entschieden, dass nunmehr auch Kriegsheimkehrer, die in das Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren DDR entlassen wurden, eine Entschädigung zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam erhalten sollen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden - hiermit ist jedoch noch in diesem Jahr zu rechnen.

Die einmalige Entschädigung erhalten alle Heimkehrer, die nach dem 31. Dezember 1946 in das Beitrittsgebiet entlassen wurden, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entschädigt wird gestaffelt nach dem Entlassungsdatum: Für in den Jahren 1947 und 1948 Entlassene werden je 500 Euro, für in den Jahren 1949 und 1950 Entlassene werden je 1.000 Euro und für alle, die erst nach 1950 entlassen wurden, werden 1.500 Euro gezahlt. Dieser Anspruch wird beim unmittelbar Berechtigten bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkünften abhängig ist, nicht berücksichtigt.

Sachsens Sozialministerin Helma Orosz empfiehlt allen Kriegsheimkehrern, die nach Sachsen entlassen wurden, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Ansprüche beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln geltend zu machen. Dem Antrag beizufügen ist der Entlassungsschein. Falls dieser nicht mehr vorhanden ist, kann er durch eine eidesstattliche Versicherung, zum begünstigten Personenkreis zu gehören, ergänzt durch zwei Zeugenaussagen, ersetzt werden.

Kommentare (2)

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  • Entschädigung Kriegsheimkehrer aus der ehemaligen DDR

    von Eberhard Alig am 13.06.2008 - 19:16:32
    Es ist ein trauriges Beispiel dafür, wie mit den Bürgern der ehemaligen DDR umgegangen wird. Nach 18 Jahren Zugehörigkeit zur BRD haben es die Poltiker geschafft, eine Entschädigung für diesen Personenkreis zu erwirken. Man hat wohl eingeplant, dass der Personenkreis der in Frage kommt sich rasch verringern wird. Die Kosten für den Staat halten sich so in überschaubaren Rahmen. Mein Vater hatte sich auch Hoffnung gemacht, für die in Rußland erduldeten Entbehrungen, eine Entschädigung zu bekommen. Er ist im August 2007 verstorben. Heimkehrer aus der alten Bundesrepublik haben diese schon vor Jahrzehnten erhalten. Die Ungleichbehandlung ehemaliger DDR-Bürger ist unübersehbar. Soll Deutschland so zusammenwachsen?Schade Man hätte hier die echte Chance gehabt, Vorurteile abzubauen und Gräben zu überwinden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Eberhard Alig

  • Entschädigung

    von Brigitte Walter am 04.04.2009 - 23:00:29
    Auch ich habe ähnliches erlebt.Meine Mutter,1945 bis 1948 in Zivilinternierung in Ru0land hat so sehr auch Ihre Entschädigung gehofft.Aber diese wurde mit der Bergründung abgelehnt,das die Verschleppung nicht im Kriegszusammenhang stand.Auch sie ist leider im Dezember 2008 verstorben.
    Brigitte Walter


  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 06.12.2007 - 01:50 Uhr
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