Neuer Schwerbehindertenausweis

Görlitz, 2. Januar 2014. Der bisherige Schwerbehindertenausweis, etwa so groß wie eine Postkarte, wird ab 2014 im Freistaat Sachsen als Plastikkarte im Bankkartenformat ausgestellt. Das teilt der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) mit.

Mit Braille-Schrift und Foto / kein Umtauschzwang

Blinde erkennen den neuen Behindertenausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille-Schrift.

Außerdem ist in Behinderungshinweis auf Englisch enthalten. Das begründet keinen Hilfeanspruch im Ausland, erleichtert aber den Behinderungsnachweis - beispielsweise bei ermäßigtem Eintritt.

Wie bei der elektronischen Gesundheitskarte wiird auch auf dem neuen Schwerbehindertenausweis ein Foto aufgedruckt. Dafür muss der Antragsteller ein Passbild einsenden, das dann eingescannt wird.

Verlängert werden kann der neue Ausweis nicht, nach dem Ablauf ein neuer ausgestellt.

Hinweise des Sozialverbands VdK Sachsen:

Für alte Ausweise kein Umtauschzwang besteht. Sie gelten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter. Schwerbehinderte können alle Nachteilsausgleiche auch mit den bisherigen Ausweisen in Anspruch nehmen.

Wünsche nach einem freiwilligen Umtausch werden, so der VdK, nach Auskunft der Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte nachrangig bearbeitet.

Und als dritter Hinweis: Bei einem Antrag auf Umtausch kann (muss aber nicht) das zuständige Amt eine Überprüfung der Schwerbehinderteneigenschaft vornehmen, was eventuell zu Nachteilen führen kann (Herabstufung Grad der Behinderung etc.).

Weitere Informationen


Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis gibt es auch bei den VdK-Beratungsstellen, deren Adressen mit einer Musterabbildung des neuen Ausweises vom VdK Sachsen zum Download (ca. 255 KB) bereitstehen.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 02.01.2014 - 09:17 Uhr
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