Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht
Görlitz, 2. Januar 2014. Ab 1. Januar 2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte, die zugleich als Versicherungsnachweis gelten soll, beim Arztbesuch vorlegen. Die frühere Krankenversicherungskarte wird dadurch abgelöst.
Patient wird transparent - viele Vorteile
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten besitzen bereits die neue elektronische Gesundheitskarte, die von den Krankenkassen seit Oktober 2011 ausgegeben wird. "Wer noch keine hat, sollte dringend mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und ein Passfoto einreichen", empfiehlt die Bundesregierung in einer Mitteilung - die alte Krankenversichertenkarte ist mit Ablauf des Jahres 2013 ungültig geworden.
Neues Jahr - neue Karte
In der Arztpraxis legen Patientinnen und Patienten die elektronische Gesundheitskarte wie gewohnt vor. Über ein Lesegerät erhält der Arzt oder die Ärztin verschiedene Angaben über den Patienten, wie Name, Geburtsdatum oder Versichertenstatus. Diese Versichertenstammdaten müssen angegeben werden. Die Ärzte brauchen sie, um Behandlungen mit der Krankenkasse abzurechnen.
Wenn die Karte fehlt
Wenn der Patient seine Karte vergessen hat, kann er sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung. Die Kosten werden von der Krankenversicherung nur dann erstattet, wenn eine gültige Gesundheitskarte oder ein entsprechender Versicherungsnachweis bis zum Ende des Quartals vorliegt. Bei Zahnärzten gibt es eine ähnliche Regelung. Ärzte können in begründeten Fällen sogar ablehnen, einen Patienten ohne gültige Karte zu behandeln, Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall.
Missbrauch vermeiden, Identität sichern
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind Unterschrift und ein Foto des oder der Versicherten zu sehen. Das Geschlecht wird auf dem Chip vermerkt. Besonders durch das Foto soll Missbrauch vermieden werden. Ausnahmen gibt es, wenn es - wie bei bettlägerigen Pflegebedürftigen - nicht möglich ist, ein brauchbares Foto zu erhalten. Jugendliche unter 15 Jahren benötigen das Foto generell noch nicht.
Welche Funktionen die elektronische Gesundheitskarte hat
In Zukunft wird die elektronische Gesundheitskarte mehr Funktionen haben als die alte Krankenversichertenkarte. Sie sollen Schritt für Schritt freigeschaltet werden. Doch noch ist es nicht so weit. Jeder Versicherte soll selbst bestimmen können, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird.
So werden die Versicherten zukünftig auch darüber entscheiden müssen, ob sie lebensrettende Informationen auf der Karte speichern möchten, zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien. Möglich wäre auch eine Auflistung, wann der Patient wie behandelt oder geimpft wurde und welche Arzneimittel er einnimmt.
Versicherte müssen ausdrücklich wünschen, dass medizinische Daten gespeichert werden. Wenn, dann dürfen die Daten zur medizinischen Versorgung ausgelesen werden.
Praktisch geht das so: Der elektronische Heilberufsausweis des Arztes wird zugleich mit der Gesundheitskarte des Patienten in ein Lesegerät gesteckt. Anschließend müssen Arzt und Patient jeweils eine persönliche Identifikationsnummer eingeben. Sollte die Karte einmal verloren gehen oder gestohlen werden, wären die Daten hochgradig sicher.
Nur im Notfall wäre der Arzt befugt, die nötigen Daten mit seinem elektronischen Heilberufsausweis ohne Zustimmung des Patienten allein auszulesen.
Datenaustausch
Geplant ist, dass die Daten von der Karte künftig verschlüsselt über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. Das würde beispielsweise das aufwendige Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Arzt wegdfallen, die Ärzte wären immer auf dem neuesten Stand und Doppeluntersuchungen könnten eingespart werden.
In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, dass die Krankenkassen das Netzwerk nutzen dürfen, um Versichertendaten mit der Arztpraxis abzugleichen.
Kommentar
Die neue digitale Gesundheitswelt. Alles gut?
Die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte überwiegen: Besserer Überblick für den Arzt, weniger Aufwand, weniger Betrug durch Patienten oder Ärzte.
Die Kehrseite: Sind Daten erst einmal gespeichert, werden sie auch genutzt. Dass eine hunderprozentige Datensicherheit nie gegeben ist, wissen inzwischen auch Laien.
Die Gefahr, dass höchst persönliche Daten in falsche Hände oder an die Öffentlichkeit gelangen, steigt,
meint Ihr Fritz R. Stänker
vom Görlitzer Anzeiger
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- Quelle: red | Kommentar: Fritz Rudolph Stänker
- Geändert am: 02.01.2014 - 08:05 Uhr
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