Chance für Beitragsschuldner und Nicht-Versicherte
Dresden, 14. Oktober 2013. Wer sich nicht bei einer Krankenversicherung angemeldet oder keine Beiträge gezahlt hat, sollte die Anmeldung bis Jahresende 2013 nachholen. Ein seit dem 1. August 2013 geltendes Gesetz bietet die - durchaus einmalige - Chance, Beitragsschulden loszuwerden. Dieses "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ermöglicht auch den Versicherten, die Schulden bei ihrer Krankenversicherung haben, wieder Versicherungsschutz zu kommen. Wichtig ist dieses Gesetz außerdem für Personen, die sich trotz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspätet oder gar nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehäuft, aber nie Leistungen in Anspruch genommen haben. In diese Situation geraten leicht Selbständige. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: "Das kann auch auf Handwerker zutreffen, die aus den verschiedensten Gründen keine Beiträge gezahlt haben. Sie sollten das Versäumte nachholen, um sich nicht in existenzielle Gefahr zu bringen."
Säumniszuschläge sinken / Notlagentarif für privat Versicherte
Betroffene sollten sich unbedingt bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, denn sie bekommen die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiten sowie die Säumniszuschläge erlassen und können künftig wieder ordnungsgemäß versichert werden. Zudem werden die Säumniszuschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.
Obwohl es seit April 2007 die Pflicht zur Krankenversicherung gibt, ist nicht Jeder automatisch versichert. Das kann Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld betreffen, die bis zur Rente von ihrem Ersparten leben, ebenso Selbständige, die sich bei keiner Versicherung gemeldet haben.
Für medizinische Dienstleister sind Personen ohne Krankenversicherung nicht auffällig, weil sie wie Privatversicherte eine Rechnung erhalten. Probleme setzen dann akut ein, wenn eine Behandlung aus eigener Kraft nicht mehr bezahlt werden kann.
Kommentare (0)
- Bisher keine Kommentare
- Kommentar schreiben
- Quelle: red
- Geändert am: 14.10.2013 - 16:44 Uhr
- Bisher 4637 mal aufgerufen