Antragsfrist endet

Sachsen. "Verschenken Sie kein Geld!" Diesen Rat gibt Sachsens Finanzminister Stanislaw Tillich allen Arbeitnehmern, die für das Kalenderjahr 2005 noch keine Einkommenssteuerveranlagung beantragt haben. Die Frist zur Abgabe des Antrages für das Kalenderjahr 2005 endet unwiderruflich am 31. Dezember 2007. Danach kann kein rechtswirksamer Antrag mehr gestellt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.

Arbeitnehmerveranlagung 2005 nur bis 31. Dezember 2007

Allen Arbeitnehmern, die mit einer Rückerstattung von Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag für 2005 rechnen, empfiehlt Tillich daher, ihre Anträge umgehend vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Antragsvordrucke für 2005 sind bei den Finanzämtern kostenlos erhältlich. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Anträge liegt dem Formular bei. Im Internet können die Antragsvordrucke auch kostenlos von den Seiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.

Alternativ zur Abgabe der Steuererklärung in Papierform besteht die Möglichkeit, den Antrag auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu und die erforderliche Software sind im Internet kostenlos unter www.elster.de zu finden.

Der Finanzminister rät auch, gleichzeitig mit dem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2005 die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für 2005 zu beantragen. Ist für 2005 keine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, kann die Arbeitnehmer-Sparzulage für 2005 gesondert beantragt werden. Aber auch in diesem Fall endet die Frist zum 31. Dezember 2007.

Minister Tillich macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage für Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer begünstigten Form anlegt, für das Kalenderjahr 2005 wie folgt gewährt wird:

- 9 % auf bis zu 470 Euro für Bausparen und bestimmte Anlagen zum Wohnungsbau und
- 18 % auf bis zu 400 Euro für bestimmte Spar-, Kauf- und Beteiligungsverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen - dazu gehört auch das sogenannte Fondsparen für Fonds mit mindestens 60 % Aktienanteil.

Beide Fördermöglichkeiten bestehen nebeneinander. Arbeitnehmer können damit bis zu 115 Euro bzw. Ehegatten bis zu 230 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr 2005 die Grenzen von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro bei Ehegatten nicht überschreitet.


Anleitungen und Anträge:
http://www.steuern.sachsen.de >k Vordrucke & Broschüren > Steuererklärungen > Bundesministerium der Finanzen > Einkommensteuererklärung 2005
http://www.elster.de

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  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 23.11.2007 - 14:57 Uhr
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