Arbeitnehmer-Ehegatten aufgepasst!

Dresden. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte wegen der geänderten Vorsorgepauschale für 2008 seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl könnte auch sinnvoll sein, falls sich bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben. Darauf hat heute Sachsens Finanzminister Stanislaw Tillich hingewiesen: "Haben Ehegatten eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behält der Arbeitgeber möglicherweise mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann die Erstattung zu viel gezahlter Steuern per Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal im Portemonnaie."

Steuerklassenwahl für 2008

Verheirateten Arbeitnehmern stehen zwei Steuerklassen-Kombinationen zur Wahl. Ehegatten, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug entweder beide die Steuerklasse IV wählen oder für einen Ehegatten die Steuerklasse III und für den anderen die Steuerklasse V. Die einheitliche Steuerklassenwahl ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn der eine Ehepartner zirka 60 Prozent und der andere zirka 40 Prozent des Arbeitseinkommens verdient.

Um Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl für das Jahr 2008 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzministerien Tabellen zur Steuerklassenwahl erarbeitet. Anhand dieser Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Löhne diejenige Steuerklassenkombination feststellen, bei der der Arbeitgeber für sie die geringste Lohnsteuer einbehalten muss. Das setzt allerdings voraus, dass die Monatslöhne über das ganze Kalenderjahr konstant bleiben.

Ehegatten, die ihre Steuerklasse wechseln wollen, müssen in ihrer Gemeinde einen gemeinsamen Antrag stellen und dazu beide Lohnsteuerkarten vorlegen. Möglich ist dies für das Jahr 2008 bis zum 30. November 2008.


Merkblatt:
Die Tabellen und ergänzende Informationen zur Steuerklassenwahl sind in dem "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2008" enthalten.
Download: http://www.steuern.sachsen.de > Steuerinformationen > Einkommensteuer/Lohnsteuer
Das Merkblatt ist darüber hinaus auch bei den sächsischen Finanzämtern und der Oberfinanzdirektion Chemnitz erhältlich.

Kommentare (0)


  • Quelle: Redaktion
  • Geändert am: 16.11.2007 - 12:30 Uhr
  • Bisher 1718 mal aufgerufen
 
Görlitz Nachrichten | Zittau Nachrichten | Bautzen Nachrichten | Weißwasser Nachrichten