Neues Mietrecht vom Bundesrat verabschiedet

Berlin, 1. Februar 2013. Das Mietrechtsänderungsgesetz soll Gebäudeeigentümer energetischen Sanierung motivieren. Dazu werden Mieter verpflichtet, solche Modernisierungsmaßnahmen zu dulden und Beeinträchtigungen des Wohnkomforts während der Sanierung - für drei Monate - hinzunehmen, ohne Mietminderung verlangen zu können.

Gegen Mietnomaden

Für Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens ist das neue Gesetz eine gute Lösung: "Der Vermieter erhält ein zeitgemäßes Mietobjekt und der Mieter muss nach der Modernisierung weniger Energiekosten tragen. Deswegen ist es auch ausgewogen und gerecht, wenn beide Seiten an den Lasten der Modernisierung beteiligt werden.“

Außerdem wird die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum gestärkt. Martens: "Durch die Möglichkeit für bestimmte gefährdete Gebiete die Frist für Eigenbedarfskündigungen zu verlängern, sind Umwandlungen ganzer Mietshäuser in einzeln zu verkaufende Eigentumswohnungen nach dem sog. "Münchener Modell" kaum noch möglich."

Andererseits sollen "Mietnomadentums" mit dem neuen Gesetz weniger Möglichkeiten haben, die Räumung immer weiter hinauszuschieben. "Dies hilft privaten Vermietern mit nur ein oder zwei Wohnungen“, so Martens.

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  • Quelle: red
  • Geändert am: 04.02.2013 - 02:03 Uhr
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