Jugendpauschale bleibt auf Stand 2011
Dresden, 18. Dezember 2012. Heute hat das Sächsische Kabinett eine Vorlage aus dem Sozialministerium gebilligt, wonach die Finanzmittel des Landes an die örtlichen Jugendämter bei der Förderrichtlinie Jugendpauschale auf dem IST-Stand von 2011 eingefroren werden. Das sind 10,3 Millionen Euro jährlich.
Höherer Ausgleich für benachteiligte Landkreise
Laut Richtlinie müssen die örtlichen Gebietskörperschaften diesen Betrag in mindestens gleicher Höhe kofinanzieren. Die konkrete Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sei zwar grundsätzlich eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe, nichtsdestotrotz kommr aber auch der Freistaat Sachsen mit der Bereitstellung seiner Landesförderung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, heißt es aus dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Die Festschreibung der Mittel auf dem Stand von 2011 interpretiert Sozial- und Jugendministerin Christine Clauß als Fortschritt: "Mit dieser Richtlinienänderung leistet das Land einen konstruktiven Beitrag gegen die negativen Folgen der demografischen Entwicklung. Ich halte dies fachlich und jugendhilfepolitisch für einen ansehnlichen Erfolg. Damit erhalten die Jugendämter vor Ort Planungssicherheit und müssen nicht jedes Jahr ihre Jugendhilfeplanung auf den Kopf stellen."
Bislang war die Förderung an die Anzahl der bis unter 27-jährigen jungen Menschen im jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt gekoppelt. Weil einzelne Landkrteise immer weniger junge Leute haben, wurden auch die Zuweisungen des Landes geringer.
Die neue Regelung basiert auf einer Rangfolge, bei der die benachteiligten Landkreise beim Differenzbetrag einen entsprechend höheren Ausgleich erhalten. Auch die beiden kreisfreien Städte mit positivem Saldo würden berücksichtigt, allerdings etwas niedriger.
Die Pauschale beträgt weiter 10,40 Euro pro jungen Menschen. Mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2013 und 2014 besteht Planungssicherheit.
Der Richtlinienänderung war eine umfangreiche öffentliche Anhörung voraus gegangen. Künftig wird es weiterhin zum Grundbetrag und zum Differenzbetrag nur einen Bescheid geben.
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- Quelle: red
- Geändert am: 25.12.2012 - 11:41 Uhr
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