Soziale Fussball-Fanprojekte weiter gefördert
Dresden. Entgegen der Meldungen der letzten Tage, der Freistaat habe "Geld für Fanarbeit gestrichen", stellt das Sozialministerium klar: Die grundsätzliche Förderung von Fanprojekten ist in Sachsen über die Jugendpauschale als eine Möglichkeit nach wie vor gegeben. Die kommunalen Gebietskörperschaften entscheiden dabei eigenständig, wofür diese Gelder verwendet bzw. welche Schwerpunkte gesetzt werden. Hier ist weder gestrichen noch die Richtlinie geändert worden. Fanprojekte können im Rahmen der Jugendsozialarbeit ein Fördergegenstand sein. Voraussetzung dafür ist, dass eine solche Förderung über die örtliche Jugendhilfeplanung verankert wird. Damit kann die Drittelförderung gesichert werden, um die Mittel des DFB für Fanprojekte auch in Anspruch nehmen zu können.
Sozialministerium weist Vorwürfe der Mittelstreichung zurück
Das Dresdener Fanprojekt war als innovatives Projekt gefördert worden, da es mit seiner Präventionsarbeit an Schulen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in diesem speziellen Bereich leistete.
Modellhafte Projekte nun sind eben Modelle und damit zeitlich befristet, die Förderung dient quasi als Anschub, um das Modell zu testen. Die Zuwendungsbescheide, die vom Fanprojekt-Träger anerkannt wurden, waren laut Sozialministerium entsprechend abgefasst.
Das Dresdner Fanprojekt wurde, weil es als bedeutsam eingestuft wurde, durch den Freistaat Sachsen seit September 2005 mit insgesamt sage und schreibe 71.582 Euro (!) gefördert. Die Laufzeit des Projektes war dabei bis Ende 2007 befristet - und alle Beteiligten wussten es von vorn herein.
Insofern könne von einer "Streichung" keine Rede sein. Der Projektträger hatte zudem ausreichend Zeit, so das Ministerium, sich um eine Fortsetzung des Projektes, das als besonderer Einzelfall genehmigt worden war, zu kümmern. Dies ist offensichtlich bisher nicht erfolgt.
Ab dem 1. Januar 2008 könne sich das Fanprojekt - wie alle anderen Fanprojekte in Sachsen - in die Pauschalförderung der Jugendhilfe "einklinken". Die Verantwortlichen des Projektes wüssten dies und hatten somit die Gelegenheit, ihre Interessen frühzeitig gegenüber der Stadt Dresden bzw. dem örtlichen Jugendhilfeausschuss der Stadt Dresden zu artikulieren, stellt das Sozialministerium klar.
Eine eigene Förderrichtlinie ausschließlich für Fanprojekte hat es nie gegeben. Solche Projekte sollen wegen ihrer Vielschichtigkeit, um erfolgreich zu sein, in der örtlichen Sozial- und Infrastruktur verankert sein. Dazu müssen sich insbesondere die Vereine und die Gebietskörperschaften bekennen. Der Freistaat kommt mit der Schaffung von Fördermöglichkeiten seiner Verantwortung nach. So wurde zudem auch die Stelle des Fanbeauftragten beim Sächsischen Fußballverband in diesem Jahr anfinanziert, heißt es abschließend aus dem Ministerium.
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- Quelle: Redaktion
- Geändert am: 01.11.2007 - 19:27 Uhr
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